Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 7 (April 1863)
- Article
- Deutschland : Hamburg [Nachricht]
- Date
- 1863-04-01
- Page
- 332 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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sucht -demgemäß den Senat, dafür Sorge zu tragen, daß eine derartige Verfassungs-Verletzung nicht wieder vvrkoMmr. Der Antrag gdht an den BürgcraUsschuß. Außerdem hat auch der ^Verein zur Förderung der Gewissensfreiheit" in seiner vorgestrigen Generalversammlung die Sache des Herrn Di׳. Wohlwill zu der srinigen machen zu wollen erklärt. Dieser Verein, welcher jetzt 202 Mitglieder zählt, läßt auch eine Denkschrift ausarbeiten, welche die Stellung der Juden und Katholiken in Holstein und die Vorenthaltüng ihrer politischen und bürgerlichen Rechte beleuchten soll. Kassel, 6. März. Bei der gestrigen Beerdigung des Oberbnigrrmetsters Hartwig, die im Hinblick aus die für die Versassung überstandenen Leiden und Drangsalen des Verewigten ganz unwillkürlich zu einer bedeutungsvollen poliitschen Feier wurde, hatte man erwartet, die israelitische Geistlichkeit mit der christlichen vor dem Leichenwagen einhergehen zu sehen; aber nur die protestantische Md ׳Re katholische hatten den Ehrenplatz eingenommen, den ihnen der Magistrat der׳ Stadt angewiesen. Und doch war die gleiche Einladüng auch an die Israeliten ergangen! Die israelitische Geistlichkeit hatte es trotzdem vorgezogcn, von der für die Einladenden und für die Eingeladenen so ehrenvolle Theilnahme abzustehen, deNu 'Äu Regierüngsbeschluß, den sie selbst zuvor erholen zu muffen geglaubt hatte, war solchen Inhalts, daß ans jeder Zeile hervorging, für wie bedenklich Man ihr -Erscheinen unter den übrigen Geistlichen halten würde. Ja dir Regierung hatte es sogar für nothwendig gehalten, M Sache zuvor dem protestantischen Consistorium zu unterbreiten, UNd das ermangelte nicht, es rundweg für unthunlich zu halten, daß die israelitische Geistlichkeit bei der christlichen Leiche mit der christlichen Geistlichkeit ihren Platz vor dem Trauerwagen einnehme. So geschehen im Jahee des Heils 1863! Es wird hier nämlich noch immer ein vor etwa 10 Jahren unter dem Regimente der Herren Haffenpstug und Vilmar ergangener Regierungsbeschluß für maßgebend gehalten, dem diese Entscheidung völlig entsprechen soll. Kassel, 12. März. Die ״Hess. Morgen-Ztg." schreibt: Der erwähnte Regierungsbeschluß aus dem Jahre 1853 in Betreff her Theilnahme der jüdischen Geistlichkeit an christlichen LeichenbegäNgniffen lautet Nicht allgemein, wie uns mitgetheilt worden war, fdnderu 'bezieht sich nur auf den Landrabbinen Herrn Dr. Adler hMselbst. Er ist vom 10. November dätirt und durch einen Vor- Mstg bet der Bestattung des Bürgermeisters Henkel veranlaßt wor- 'M. Der Wortlaut ist folgender: ״Auszug aus dem Protokolle kurs. MdsrUüH der Provinz Niederheffen. Nr. 10/202 R.-P. II. Der Mrllvet'Mter--des Supertiitetidenten der Diöcese Kassel, Cotlsistvrial- MhMilüiäridähier, ersucht,'dahin Verfügung -zu treffen, daß ׳die