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Jeschurun · 1863-02-01 · Heft 5 (Februar 1863) · p. 238

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 5 (Februar 1863)
Article
Frankreich : Paris [Nachricht]
Date
1863-02-01
Page
238 (sequence 2)
Language
German
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zvsischen Judenthums, suspendiren wollen; es hat einen ehrbaren Rabbiner abgefttzt, dessen einziges Verbrechen darin bestand, nach Vorschrift des Gesetzes in seiner Synagoge allein predigen und dieses Recht keinem Andern einräumen zu wollen. Diesen Rabbineu ließ der Vorsteher durch einen Polizeiagenten aus dem Gotteshause werfen! Die letzte Thal seiner Wirksamkeit genügt um sein ganzes Streden zu charakterisiren. Die durch das Gesetz von 1844, aus dessen Grund das Centralcousistorium gewählt war, klar bestimmten Besugnisse und Rechte desselben genügten ihm noch nicht. Es ließ sich noch einen bedeutenden Machtzuwachs von staatswegen oktroyiren ohne auch nur die französischen Juden zu fragen, ob dies ihnen, geuehm sei. Es ließ vor Allem das allgemeine Stimmrecht bei den religiösen Wahlen aufheben und beraubte damit diejenigen selbst ihrer Rechte, aus dessen Wahl und Bevollmächtigung es hervorgegangen. Ja, es wollte noch ganz etwas Anderes. Es erbat sich von der Regierung eine Sanction für seine Erlasse, d. h. das Recht, alle diejenigen Juden zu Geld- oder Gefängnißstrafen zu verurthetlen, die sich z. B. zu opponiren wagen würdeu, wenn es auf Grund des Artikel 10 des Gesetzes von 1844, unsere religiösen Gebräuche und den überlieferten Gottesdienst der Synagoge angreifen wollte! Das Gouvernement war glücklicherweise freisinniger als das Conststorium, und hat ihm diese Waffe der Gewalt gegen seine Brüder nicht ertheilt. Das Univers weist darauf hin, wie die Mitglieder dieses hochsten jüdischen Consistoriums fast nimmer in der Synagoge, nie bet irgend einer gottesdienstlichen Versammlung erscheinen, fast nie der Religion eine öffentliche Huldigung darbringen, deren souveraines Oberhaupt es doch ist! Bet keiner andern Confesston fände sich ein solcher trostloser Zustand. Um auch nur als Wähler in der reformirten Kirche zu Paris zugelassen zu werden, muß erst die Zulassung durch eine Bescheinigung über die erste Communion, über den Besuch des Gottesdienstes, und bei Verheirateten durch die Nachweisung gerechtfertigt werden, daß, man sich habe protestantisch trauen lassen. Bet uns aber, heißt es, braucht mau nicht eine einzige religiöse Vorschrift zu erfüllen, braucht man von der Geburt bis zum Tode kein Jude zu sein, darf man öffentlich alle unsere heiligen Gebote verletzen, unjüdtsch verheirathet sein und seine Kinder in einem andern Glauben erziehen und doch zum Patriarchen und Fürsten der Synagoge ernannt werden, Rabbinen die Weihe ertheilen und dem Hetligthume Israels Gesetze vorschreiben! ....מי נתן למשסה יעקב ״ ,וישראל?1בוזזיםWer hat Jakob der Plünderung und Israel den Räubern überantwortet?" —

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