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Jeschurun · 1862-12-01 · Heft 3 (Dezember 1862) · p. 138

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 3 (Dezember 1862)
Article
Deutschland : Berlin [Nachricht]
Date
1862-12-01
Page
138 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Neunter Jahrgang. Mblatt zum Jezcmberheft. Ausgegeben'den 1. Dezember 1862. In dieses Beiblatt «erben Inserate zu 3 kr. pr. Zeile »der deren Raum aufgenommen Deutschland. Berlin, November 1862. Bekanntlich wurde vom Abgeordnetenhause in seiner vorletzten Sitzung ein Gesetzentwurf wegen Abänderung der Jndeneide eingcbracht und auch genehmigt, vom Herrenhause indessen verworfen. Der Justizminister hat den Gegenstand jetzt wieder ausgenommen und die Obergerichte aufgcfordert, sich darüber gutachtlich zu äußern, ob für die von dem Abgeordnetenhause verlangten Abänderungen in der That ein Bedürfntß vorliege. Wie wir hören, ist die Frage bejaht und unter Anderem dafür geltend gemacht worden, daß die jüdischen Gemeinden selbst in übergroßer Mehrzahl die Aenderung für nothwendtg erachtet haben und daß durch die bisherigen Formalitäten die Ausübung der Justiz selbst erheblich vertheuert werde. Man berechnet, daß die Kosten für die Abnahme der Judeneide im Bezirke des k. Kammergertchts etwa 5000 Thlr., bet dem hiesigen Stadtgericht allein circa 2000 Thlr., im Bezirke des Appellattonsgerichts zu Posen aber das Doppelte der erstgedachten Summe jährlich betragen haben. Diese Kosten werden an die jüdischen Cultusbeamten aus den Salarienkaffcn Vorschußweise gezahlt und den Parteien am Schluffe der Instanz in Rechnung gestellt. Es ist vorgekommen, daß die Gebühren der jüdischen Cultusbeamten in einzelnen Processen mehr betragen haben, als sämmtliche übrigen Gerichtskosten. Außerdem ist hervorgehoben worden, daß die Nothwcndigkeit der Zuziehung der jüdischen Cultusbeamten häufig zur Vereitelung der Termine und somit zur Verschleppung des Rechtsstreites selbst Veranlassung gegeben habe.

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