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Jeschurun · 1862-09-01 · Heft 12 (September 1862) · p. 593

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 12 (September 1862)
Article
Deutschland : Düsseldorf [Nachricht]
Date
1862-09-01
Page
593 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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593 Düsseldorf, (st Jsli. Der von den Notabel« der Kauf- Mannschaft getroffenen Wahl Eines der Richter für das hiesige Handelsgericht ist die kgl. Bestätigung versagt worden,- weil der Ge-- wählte jüdischen Glaubens ist. Hält man diese Thatsache mit den Erklärungen zusammen, welche der Regierungs-Commissar in in der Petitionen des Ober-Rabbiners Sutor in Münster und mehrerer Gerichts-Assessoren abgegeben hat, so kann kein Zweifel mehr darüber obwalten, wie unter dem jetzigen Ministerium die Artikel 4 und 12 der Verfassungs-Urkunde zur Ausführung gelangen. . (Nikolsburger Zustände) Die ״Nikolsburger Wochenschrift" bringt ein Eingesendet, in welchem darüber Beschwerde geführt wird, daß am 11. v. M. ״vier Staatsbürgern israelitischer Confession", welche in Boitelöbrunn ein Bad nehmen wollte», besondere Badezimmer mit dem Bedeuten angewiesen worden seien, daß dieselben ausschließlich für Juden bestimmt seien; der Badtnhaber wird in ganz angemessener, ruhiger Weise ausgefordcrt, die Schranken seines Badghettos ebenfalls fallen zu lassen, da die Neuzeit so mancherlei Schranken weggespült habe. Hierauf erwidert der Bgdinhaber Anton Schneider in Voitelsbrunn wörtlich: ״Ohne mich für oco^Zukunft in eine weitere Polemik einzulassen, gebe ich de» vier Herren Staatsbürgern von Nikolsburg israelitischer Confessio« bekannt, daß die Einführung von separaten Juden- und Christenabtheilungen von jeher bestanden, und trotz Verfassung und Parlament auch fortan bestehen wird. — Warum? Diese Beurtheilung überlasse ich den badenden Christen. Wenn daher diese Herren, namentlich der jüngere Staatsbürger, der hinter den Ohren kaum trokken zu sein scheint und trotz Verleugnung seiner Religion — dennoch die Bewilligung, in den Christen-Cabinetten bedient zu werden, nicht erhielten, halte ich es für meine Pflicht, vormals berufen, mit Leib und Leben für Staatsgesetze einzustehen, auch hier für Ordnung und Reinlichkeit zu bürgen. Die Bade-Cabinette sind durchgehends von gleicher Bauart «nd Einrichtung, daher niemand verkürzt noch bevortheilt werden kann. Ich werde in Zukunft gegen derlei lügenhafte Phrasen im Interesse meiner Heilanstalt, um nicht nur der Zeitströmung Rechnung zu tragen, sondern auch um die ösfestliche Meinung aufrecht zu erhalten, meinen geschlichen Schutz weiter suchen, oder aber, wenn das Ganze blos ein Bubenstück war, die vier Herren öffentlich nach Verdienst schopfbeuteln." Wie muß es in Nikolsburg aussehen, wenn der Unternehmer einer Curanstalt glauben kann, durch eine solche Sprache und solche Grundsätze sich beim Publikum in Credit zu setzen? — Die NikolsbSrger hätten mehr als andere Kleinstädter Oesterreichs Ursache, ihren israelitischen Mitbürgern gegenüber tolerant zu sein, da der Stolz ihres Ortes, 88*

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