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Jeschurun · 1862-09-01 · Heft 12 (September 1862) · p. 592

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 12 (September 1862)
Article
Deutschland : Köln [Nachricht]
Date
1862-09-01
Page
592 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Achter Jahrgang. Beiblatt zum Septemberhest Ausgegeben den 1. September 1862. 3» diese- Beiblatt werden Anserate zu 3 kr. xr. Zeile oder deren Raum ausgenommen Deutschland. § Köln, 19. Aug. Vor Kurzem gelangte ein Proceß am hiesigen Zuchtpolizeigericht zum Austrag, der als ein Nachklang aus den Anschauungcn des Mittelalters angesehen werden darf. Das Publikum drängte sich schaarenweise zu dem Gerichtssaal, um den B.ryandlungen betzuwohnen, welche durch die bekannte ״Judenhetze" veranlaßt worden. Das Gerücht, die des Christenblutcö bedürftigen Juden hätten in wenig Tagen viele Christenkinder aufgcfangen, zog in der Stadt um und fand leider in den mlteren Schichten des Volkes Glauben, und matt war bald erzürnt gegen die Israeliten. Als am 4. April d. I. ein eben erst genesener Munn mit einem Sack Rüben über die Friesenftraße seiner Wohnung zuschrttt, trat eine Frau zu demselben, betastete den Sack und rief: ״Ein Jude, der Kinder stiehlt, ich habe die Beinchen und den Kopf gefühlt!" Der brave Mann, kein Jude, sondern ein Christ in bester Form, wurde von dem herbeieilenden Pöbel zu Boden gerissen und getreten und geschlagen, daß er einen Leistenbruch davon trug. Der als Jude abgefaßte Christ, der längere Zeit arbeitsunfähig war, ist zwar wieder hergestellt, aber leidend sieht er noch immer aus. Er war im Gerichtssaale anwesend und daher erregte es Sensation, daß einer ' der fünf Verthetdiger behauptete, der Mißhandelte sei im höchsten Grade schwindsüchtig. Trotzdem sich die Verthetdiger darauf stützten, daß die Angeklagten mit den Gerichten früher noch nicht in Beruhrung gekommen und daß sie bei sämmtlichen Freisprechung beantragten, verurtheilte der Gerichtshof, was" im Publikum mit großer Befriedigung vernommen wurde, zwei Personen zum 3 Monaten und sieben zu 4 Wochen Gefängniß; sieben Angeklagte wurden freigesprochen.

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