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Jeschurun · 1862-08-01 · Heft 11 (August 1862) · p. 555

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 11 (August 1862)
Article
Deutschland : Berlin [Nachricht]
Date
1862-08-01
Page
555 (sequence 2)
Language
German
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- 555־ vom 6, April 1848 heiße es ausdrücklich, daß die Staatsämier ״fortan" von allen Befähigten ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntntß bekleidet werden sollten. Dieses ״fortan" zeige, was die spätere Interpretation eigentlich zu bedeuten habe. Wolle der Zustizmtnister es nicht zngeben, daß diese Interpretation verfassungswidrig genannt werde, nun, so sei sie doch jedenfalls gesctzeswtdrig zu nennen.— Abg. Dr. Gehrd: Wolle man den Rechten der Juden gerecht werden, so, dürften die anderen Confesstonen doch gewiß auch beanspruchen, daß man auch ihre Rechte rcspektire. Redner führt dies namentlich in. Bezug auf die christlichen Schulen und deren Stiftungen und Fonds näher aus. — Abg. Pflücker: Er hätte gewünscht, daß das Haus, ohne viel Reden, einfach abgestimmt hätte. (Vielfache Zustimmung.). Tief zu beklagen sei es, daß dieses Haus noch gezwringen sei, das öffentliche Recht der Staatsregienmg gegenüber schützen zu müssen. Früher Habs es geheißen, die Staatsregierung wolle nur noch bei den Gerichten Gutachten darüber einholen, ob die Sabbathfeier jüdische Richter in der Ausübung ihres Amtes nicht hindern würde. Nun, diese Berichte seien inzwischen eingclaufen, und er, Redner, wisse, daß sie sich einstimmig zu Gunsten der Anstellung jüdischer Richter aussprächen. Der Einwand hinsichtlich der Eidabnahme komme nicht ans dem Herzen des Volkes; die Frage, zu welcher Religion man gehöre, werde vor Gericht nicht aufgeworfen. Könne denn ein christlicher Richter nicht einem Juden den Eid abnehmen? -Es geschehe das ja alle Tage. Die Argumente, welche man gegen die verfaffmigsmäßigen Rechte der Juden vorbringe, beruhten auf mittelalterlichem Vorurtheil. — Der Abg. Schulz (Borken) spricht gegen die Anstellnngssähtgkeit jüdischer Lehrer an christlichen Schule». Solle den Kindern eine christliche Erziehung gegeben werden, so dürfe der Unterricht auch nur von Christen ertheilt werden, denn der Lehrer wirke nicht bloß durch das, was er spreche, lehre, sondern noch weit mehr durch das was er sei. — Abg. Graf Schwerin: Er habe.sich wiederholt über die vorliegende Frage ausgesprochen, und jedes wettere Wort sei eigentlich überflüssig. Höchstens köune es nur noch darauf ankommen, ei» Zeugniß abzulcgcn für die Wahrheit. Die Frage, ob Juden zum Ntchtcramt zuzulaffen, sei ohne alle Sympathie und Antipathie, soüder» einfach nach dem Rechte zu entscheiden. (Bravo!) Und da müsse er denn sagen, daß der preußische Staat kein Recht habe, Juden vom Wchteramte auszuschlteßen. (Bravo!) Recht habe der Richter zu sprechen und das Recht zu handhaben. WaS man hinsichtlich der Eidcsleistung vorbringe, berühre im höchsten Fall nur Ncbenumstäiide Mid sei in Bezug aus die Hauptfrage von gar keiner Bedeutung^ Zu netreff des Cultusmtnisiertums, resp. des Schulwesens liege die Sache

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