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Jeschurun · 1862-08-01 · Heft 11 (August 1862) · p. 539

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 11 (August 1862)
Article
Rückblick auf die Niederlassungen und Zustände der Juden in Amerika und den benachbarten Inseln
Date
1862-08-01
Page
539 (sequence 7)
Language
German
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in Amerika und den benachbarten Inseln. 839 vilegien vorenthalten, die durch den Vertrag sämmtlichm amerikanischen Bürgern gesichert sind. Die liberale Bewegung die jetzt in der Schweiz entstanden ist, hat ohne Zweifel einen Anstoß von diesem Auftreten der amerikanischen Regierung erhalten. Und in diesem Augenbltck hat derselbe Board die äußerst zahlreichen jüdischen Soldaten in den Lagern des Potemac, mit jener geistlichen Führung versorgt, die Männer die dem Tod ins Antlitz sehen, mehr als Sterbltche in irgend einer andern Lebenslagen bedürfen, und welche die amerikanische Negierung ihnen unachtsamer Weise entzogen hatte. Der Abschluß des Schweizer Vertrages, offenbar zum Nachtheik der amerikanischen Juden, und die neuliche Congreßakte, die jüdische Capläne von der Armee ausschließt, zeigen für sich allein hinlänglich, wie nothwendig eine Centralbehörde für die amerikanischen Juden ist, um über die Interessen der Juden zu wachen, die wenn auch nicht absichtlich, so doch zufällig durch die Legislatur verletzt werden können. Wiewohl aber die amerikanischen Juden größere Freiheit genießen, als ihre Brüder in den meisten andern Ländern, und die Constitution ausgesprocheuermaßen jede Beziehung zwischen Staat und Kirche leugnet, so lauft doch noch manches unter durch, das verschiedenen Staatsgesetzen eine specielle Richtung giebt. So hat doch erst vor ganz Kurzem North-Carolina die Unfähigkeit des Zuden, zu gewissen öffentlichen Ämtern gewählt zu werden, zurückgenommen. So hat Californien, und wir glauben ebenfalls andere Staaten Sonntagsgesetze erlassen, und fordert von den Juden im Namen der Christenheit, dieselbe Ruhe am Sonntag, die es von den Christen verlangt. Daß selbst der Congreß nicht ganz frei von diesem unconstttutionellen Gebühren ist, beweisen mehrere Umstände. Wiewohl nämlich Rev. Dr. Raphall, zum ersten Male, eingeladen war die legislative Session mit Gebet zu eröffnen, so wurde doch hinterher ein permanenter Kaplan angestellt, offenbar um die Wiederholung dieses Vorganges zu vermeiden; dann die Akte, daß nur regelmäßig ordinirte christliche Geistliche zu Militärcaplänen gewählt werden können. Wir haben unsere allgemeine Bemerkungen über das amerikantsche Judenthum zu Ende gebracht, und wollen jetzt /einige wenige

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