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Jeschurun · 1862-04-01 · Heft 7 (April 1862) · p. 353

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 7 (April 1862)
Article
Amerika : Cincinnati [Nachricht]
Date
1862-04-01
Page
353 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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353 wahrscheinlich aber aus dem Herzogthume Posen ist. Derselbe wohnte bei der genannten Frau, (lebte aber nie ehelich mit ihr), bis ungesähr den 8. Isar desselben Jahres, dann verließ er sie und nahm mit sich Maaren nebst einer goldenen mit Diamanten besetzten Uhr im Wertb von 500 Dollars von der Frau, und schrieb ihr vom Schiffe, das ihn über den Ocean bringen sollte, daß er nach Slavouien zurückreise und nie wieder zurückkehren wolle. Wahrscheinlich ist er nach dem Herzagthum Posen gegangen, wo er ebenfalls eine Frau schon früher gehabt haben ״soll", also außer 'ח׳דר׳ג lastet auch das Verbrechen der Bigamie auf dem genannten. Besagte Frau Harrtet Silbcrmann wurde dem Staatsgesetze gemäß von ihrem betrügerischen Gatten geschieden und zwar von der dazu auihorifirten Behörde. Da sie aber nicht nach dem jüdischen Gesetze geschieden ist, verweigert man ihr natürlich die jüdische Tranung mit einem zweiten Manne. Das Staatsgesetz legt dieser zweiten Ehe keine Hindernisse in den Weg, das Gewissen der Frau aber erlaubt ihr nicht anders als nach jüdischem Ritus ein Ehebündntß zu knüpfe». Der vorliegende Fall, wie schon bemerkt, steht durchaus nicht vereinzelt in unserem Lande da. Es ist eine heilige Pflicht, Mittel -zu finden, auf solcher Weise betrogene Frauen ihrer Verbindlichketten gegen Betrüger zu entheben. Dcßwegen bitte ich die geehrten Herren Redakteure und Herausgeber jüdischer Zeitschriften in Europa, diesen Fall der Oeffentltchkctt vorzulegen, den obengenannten Betrüger bloßzustellen und ihn ausfindig zu machen. Die Hochw. Herren Rabbinen aber bitte ich, den.aufsuchen zu lassen und ihn nach jüdischem Gesetze zu zwingen, einen Schctdebrief seiner obengenanuten Frau in שיקאגא zu schicken. Diese Bitte stelle ich an Sie im Namen einer betrogenen und verlassenen Frau. Sollten Sie aber, hochgeehrte Herren, den genannten.. nicht auffmden oder ihn zum Ueberschicken des Scheidebriefes nicht zwingen können, so werde ich, wenn von Ihnen keine erhebliche Einspräche geschieht, mich gezwungen fühlen, die Frau ohne Consent des Mannes als geschieden und nach jüdischem Ritus zur zweiten Ehe berechtigt zu erklären und in der Folge alle ähnliche Fälle nach diesem Precedenzfall behandeln, weil 1. der Mann verheirathet war und seine Frau noch lebte, er also kein Recht zu einer zweiten Ehe hatte; 2. der eigentliche Ehestand nach jüdischem Gesetze, wie oben bemerkt, noch gar nicht angefangen hatte; 3. das Synagogengesctz mit dem Landesgesetz in Einklang gebracht werden muß: 4. mir keine Mittel zu Gebote stehen, einen Menschen, der in

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