Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 6 (März 1862)
- Article
- Rußland : Petersburg, 25. Jan. [Nachricht]
- Date
- 1862-03-01
- Page
- 307 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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807 v Rußland. Petersburg, 25. Jan. Die heutige ״Senatszeitung" pnblicirt: Die Israeliten mit einem Universitätdiplom, Aerzte und Chtrurgen, können in den Staatsdienst in jeder Branche eintreten, als Kaufleute allenthalben wohnen und jüdische Diener halten. Die bei dem Universitätsministerium attachtrtm Israeliten, Professoren, Schullehrer sind steuerfrei und decorationsfähig. Petersburg, 24. Jan. Die ״Staats-Zeitung" enthält einen kaiserlichen vom Senate publizkrten Ukas, durch welchen den gebildeten Claffen der Israeliten bedeutende Zugeständnisse gemacht werden. Die Erwerbung des Doktor- oder eines akademischen Grades ermächtigt zum Eintritt in alle Zweige des Staatsdienstes und zum Wohnen in allen Theilen des Reichs, sowie zum Betriebe des Handels und der Industrie, wobei die genannten Personen auch zwei Dienstboten ihres Glaubens in die sonst den Israeliten untersagte Distrikte mitnehmen und die Kanfleute Commis ihres Glaubens anstellen können. Die jüdischen Gelehrten bet dem Unterrichts- Ministerium werden von allen besonderen Abgaben befreit. Israeliten, welche den Lehrkurs an einem öffentlichen Gymnasium oder den an einem Privat-Gymnasium mit besonderer Auszeichnung durchgemacht haben, können das persönliche Ehrenbürgerrecht beanspruchen und den Direktoren öffentlicher oder privater israelitischer Schulen kann das erbliche resp. persönliche Chrenbürgerrecht verliehen werden. — Zur Berathmrg der die jüdische Bevölkerung Rußlands betreffenden Angelegenheiten ist seit dem 30. November v. I. aus Berufung des Ministers des Innern eine Commission zusammengetreten, welche, ans dem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern bestehend, über folgende wichtige Fragen, Vorschläge und Entwürfe zu machen hat: 1) Regelung der religiösen Angelegenheiten und Feststellung des Einflusscs der Lokalbehördeu auf dieselben; 2) Angabe der Mit- Lel zur Verbreitung größerer Bildung unter den Juden, und 3) Entfernung der Ursachen, welche die jüdische Bevölkerung bisher den Arbeiten des Landbanes entfremdete. Alle diese Fragen erwarten von der Rabbiner-Commission — nach der ״Nord. Post" führt die Com- Mission diesen Namen — ihre vorläufige Lösung, um dann an's Ministerium zur endgültigen Entscheidung zurückzugehen. — Ein kaiserlicher Ukas hebt das jüdische Ghetto in Warschau auf und bestimmt, daß die bisherigen Bestimmungen wegfallen sollen, welche die Juden mit ihren Wohnungen und Geschäftslokalen nur auf gewisse Theile der Stadt beschränkten. — Das Königreich Polen zählt unter 5,850,000 Seelen 600,000 Juden; 511,008 wohnen in den Städten und 89,000 auf dem Lande. Warschau zählt 158,000 Einwohner, darunter 45,000 V Juden. Nach einer Zählung des Jahres 1816 hatte das Königreich