Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 6 (März 1862)
- Article
- Deutschland : Aus Rheinhessen [Nachricht]
- Date
- 1862-03-01
- Page
- 305 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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305 anerkannt humanen und geachteten Kreisraths Schmidt daselbst unberücksichtigt blieb. In Oppenheim besteht eine öffentliche israelitische Schulanstalt, welche eine» kleinen Theil ihrer Dotation seit 20 Iahren aus der Stadtkasse erhält und somit analog auch Anspruch hätte, daß ihrem Lehrer eine gleiche Zulage zu Theil würde, besonders, da die dortigen Israeliten gleich allen andern Bürgern ihren Beitrag zu der bewilligten Zulage für die sechs christlichen Lehrer zahlen. So wurde z. B. in Darmstadt ebenfalls den Lehrern eine Gehaltszulage ertheilt, ohne jedoch den israelitischen davon auszuschließen, und hätte man um so mehr erwartet, daß der Stadtrath Oppenheims diesem gerechten Beispiele gefolgt wäre. Karlsruhe, 25. Jan. Die Presse beobachtet ein fast auffälliges Schweigen über den vorgelcgten Entwurf eines Gewerbe-, eines Niederlassungs- und eines GleichstellungsgeseHes für die jüdischen Staatsbürger. Bezüglich des Letztem insbesondere darf daraus , nicht ein Nichtvorhandensein entgegengesetzter Anschauungen .gefolgert werden. Dieselben werden ganz sicher auch in der Kammcr ihre Vertretung finden, ohne jedoch voraussichtlich den Bestand des Gesetzes ernstlich zu gefährden. Bezüglich der beiden andern Entwürfe, welche schon in die Commissionen gelangt sind, vernimmt man, daß diese mit allen Hauptgestchtspunktcn einverstanden seien. Karlsruhe, 26. Jan. Der Gesetzentwurf über die völlige bürgerliche Gleichstellung der Israeliten hat, so vernimmt man, bisher in den Abthetlungcn der zweiten Kammer eine sehr günstige Aufnahme gefunden. Doch hat sich schon die Ansicht gellend gemacht, das bezüglich des Eintritts in den Allnicndgenuß und der Verschmelzung der Armenfonds in Aussicht genommene Provisorium von fünf Jahren, in ein zehnjähriges zu vergrößern. Aus Baden, 28. Jan. Das Gesetz über die bürgerliche Gleichstellnng der Juden wird, so glaubt mau »»nehmen zu dürfen nicht ohne Kampf aber doch immerhin mit bedeutender Majorität durchgehen. Allerdings besteht in manchen Landesthcilcn noch eine Abneigung gegen die völlige Gleichstellung der Juden. Sobald aber einmal in dem Gefolge des Gcwcrbegcsctzes das neue, schon vorgclegte Niederlaffungsgesetz den Juden als Geschäftstrcibenden überall den Zutritt giebt, wo sie bisher noch ausgeschlossen waren, ist das Haupthiiidcrniß beseitigt, .und die volle bürgerliche Annahme erscheint dann nur noch als eine Kleinigkeit gegenüber diesem Hauptsächlichen Fortschritte. Eine einzelne Petition gegen die Gleichstellung der Juden ist bei der zweiten Kammer schon eingegangen. Fast ist anzunehmen, daß derselben noch mehrere folgen werden. Das Gesetz über Gewerbcfrciheit wird aber dieser Kundgebung eben so wenig entgehen, wie das Emancipationsgcsetz, und der Standpunkt der Regierung ist ein schon seit zwei Jahren viel zu bestimmt ausgespro-