Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 6 (März 1862)
- Article
- Deutschland : Wien, Febr. 1862 [Nachricht]
- Date
- 1862-03-01
- Page
- 304 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Achter Jahrgang. Beiblatt zum Märzbeft. Ausgegeben den i. März 1862. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen Deutschland. Wien, Febr. 1862. Herr Jonas Ritter v. Königswarter hat nicht nur dem Magistrat 5000 st. in Grundentlastungen übergeben, mit der Bestimmung, daß die jährlichen Zinsen zur Heirathsaussteuer für arme Bürgermädchen verwendet werden, sondern auch der israelitischen Cultusgemeinde übergab er 5000 st. als Beitrag zur Bekleidung armer Schulkinder, und 2000 st. dem israelitischen Frauenverein. All das spendete er zum Andenken an seine verstorbene Gattin, die durch ihre Wohlthätigkeit so ausgezeichnete Fran Josephine v. Königswarter. Berlin, im Febr. 1862. Der Redakteur der ״Allg.Ztg. des Judenthums", Rabbiner Dr. Philippson in Magdeburg, fordert die jüdischen Gemeinden Preußens aus, Petitionen folgenden In- Halts an das Haus der Abgeordneten zu stellen: .1) daß jede jüdische Elementar- und Bürgerschule, wo sie neben anderen confessionellen Schulen besteht, für eine öffentliche erklärt; daß die Anstelluugsfähigkeit der Lehrer israelitischen Glaubens an allen höheren und niederen Lehranstalten, einschließlich der Universitäten, in allen Lehrfächern außer der Religion, unumwunden ausgesprochen, und daß die Anstellung und Entlassung der Lehrer an den jüdischen Religionsschrlleu gleich der an einer öffentlichen Schule behandelt werde. 2) Die Beseitigung des Eides more judaico zu beantragen. Aus Rheinhessen, im Febr. Auch Oppenheim ist dem rühmlichen Beispiele anderer Gemeinden gefolgt, indem der Stadtvorstand den stchs christlichen Lehrern pro 1861 eine Theuerungszulage von je 50 fl. bewilligte; der israelitische Lehrer blieb jedoch von dieser Gratifikation ausgeschlossen, was um so auffallender erscheinen muß, da die bezügliche Anfrage an dm Stadtrath von Seiten des