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Jeschurun · 1862-02-01 · Heft 5 (Februar 1862) · p. 262

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 5 (Februar 1862)
Article
Deutschland : Berlin [Nachricht]
Date
1862-02-01
Page
262 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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262 Ministerium aufrecht erhalten werden können, läßt sich freilich nicht beurtheilen. Die jüdische Gemeinde in Bentschen hat sich genöthigt gesehen, weil keine jüdische Bewerber auftraten, die an ihrer Schule vacante Lehrerstelle durch einen christlichen Lehrer zu besetzen. Dieß ist seit einigen Monaten auch in Bomst der Fall. Den Religions- und hebräischen Unterricht ertheilt der dortige Rabbiner Pulvermacher, was, wie die ״Pos. Ztg." bemerkt, um so mehr anzuerkennen ist, als derselbe bereits ein Greis von 74 Jahren ist. Aus dem badischen Baulande, 19. Jan. Mit Verwunderung bemerkt man hier zu Lande, daß gewisse Correspondenten in selbst freisinnigen Blättern die zu erwartende Beseitigung des die Juden allein noch beschränkenden §58 der Gemeindeordnung mit nicht ganz günstigen Augen ansehen. Da sie die Consequenz aus zugestandenen Principien, die Rechtlichkeit der Forderung und selbst die Zweckmäßigkeit der Gleichstellung aller Staatsbürger nicht mehr bestreiten können, so berufen sie sich auf eine gewisse Stimmung in der niederen Volksklasse, die Dem im Wege stehe. Zu weiland Rotteck's Zeilen war dieser Kämpfer für freisinnige Institutionen der Ansicht, es bedürfe noch eines Zeitraumes von zwanzig Jahren, bis die Juden die Reife für völlige Gleichstellung erlangt hätten. Diese Zeit ist längst vorüber, und es wird wohl Keiner zu behaupten wagen, daß sie nicht fleißig benutzt worden wäre. Jetzt dreht man das Blatt herum und sagt: ״Aber unsere Bauern sind für solche Rechtsgedanken noch nicht reif." Gut denn, so drehen auch wir das Blatt herum und sagen: ״Setzt nun besagte Bäuerlein, welche sich in den neuen Rechtsstaat nicht finden mögen, so lange in den frü- Heren gesetzlichen Zustand der Juden, bis auch für sie die Erntezeit gekommen und sie das Wort im Evangelium begreifen, das ein hochgestellter Geistlicher in der bayerischen Kammer zur Geltung brachte: ״Was du nicht willst rc." Wvllte man aber mit jedem Gesetze warten, bis es in allen Winkeln des Landes Anklang findet, so müßte man auf jede fortschreitende Gesetzgebung überhaupt und namentlich auf eine vernünftige Gewerbe-Ordnung, so lange verzichten, bis des letzten Zunftzopfes letztes Haar ausgefallen ist! Daß unsere städtische Bevölkerung anders denkt, hat bei der jüngsten Saison Mannheim, und bei der jetzigen Karlsruhe bewiesen. Wir zweifeln zwar nicht daran, daß die volle Gleichstellung der Juden, ohne Clauseln und Vorbehalte, bei den drei gesetzgebenden Faktoren diesmal durchgehen wird; aber wir möchten auch nicht, daß dieses unter heftigen Debatten und mit nur schwacher Majorität geschehe, damit unsere beiden Kammern, auf die Deutschland mit Stolz hinweist, auch in dieser Hinsicht als Muster dastehen! Soll der Rechts-

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