Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 11 (August 1861)
- Article
- Deutschland : Aus Oberhessen [Nachricht]
- Date
- 1861-08-01
- Page
- 599 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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599 zu schützen." ״Aber es bestehe für den israelitischen Religionsunterrtcht kein Schulzwang." ״Die israelitische Jugend dürfe in sittlichreligiöser Hinsicht in uncultivirtem Zustande hexanwachsen." ״Es bestehe wohl eine Verordnung vom 2. November 1841 in cultusgemeindlicher Beziehung wonach in jeder israelitischen Religtonsgemeinde ein Vorstand gebildet werden solle; diesen habe man aber so frank und frei, ohne Instruktion, ohne Anleitung, ohne confessionelle Oberbchörde dahin gestellt, daß er selbst nicht weiß, was und wie er zu wirken hat." ״Mitunter seien die meisten israelitischen Vorstände auf dem Platten Land? unwissend, denen gewiß ketneJnfluenz auf die Religionsschule gestattet werden könne, was aber doch geschehe, weßhalb weder die rechten Lehrmittel, noch die rechte Lehr- Methode oder eine allgemein beobachtete Lehrmanier in den israelitischen Religtonsschulen anzutreffen wären." ״Die Oberstudien-Direktion prüfe wohl die israelitischen Reltgtoüslehrerg habe aber wetter kein Recht, weder für den guten Fortgang in den israelitischen Religionsschulen, noch für die Existenz deren Lehrer helfend und schützend einwirken zu können." ״So seien die israelitischen Religionsschulen und deren Lehrer der Laune und Willkür jedes einzelnen, israelitischen Vorstandes selbst des rohesten und unwissendsten, überantwortet," ״In Bayern habe die Regierung schon 1828, in Kur- Hessen seit 1823, in Baden und Würtemberg, Hannover sogar mit Subsistenzmitteln aus der Staatskasse für ein geordntes Religionsschulwesen der Israeliten gesorgt. Nicht minder in Nassau und den sächsischen Ländern." ״Nur unser Großherzogthum behaupte in dieser Beziehung eine isoltrte Stellung" u. s. w. mit dem Schlußpetitum: ״Hohe Kammer wolle diese Bitte" — um Organisation des israelitischen Religionsschulwesens) ״dem großherzogl. Staatsministerium zur Berücksichtigung und zur Abhülfe dringend empfehlen." Schließlich werde erwähnt, daß dem Ministerium schon dieselben Vorstellungen von Setten der israelitischen Reliqtonslehrer seit Jahrzehnten und im Mat vorigen Jahres von Seiten der israelitischen Vorstände der Provinz Oberhessen gemacht, und dringende Abhülse von demselben erbeten wurde. Auf erstere erfolgte gar keine, auf letztere, trotz der begründetsten Ansprüche auf zeitgemäße Organisation, eine — abschlägige Entschließung. Wie läßt sich dieses Derfahren enträthseln gegenüber der, ohne Noth, mit dem Bischöfe von Mainz abgeschlossenen Convention? (F. I.) Weinheim, im Juni. Die im November vorigen Jahres gegründete Unterrichts-und Erziehungs-Anstalt für israeltttschc Knaben hat trotz der Anfeindung, auf welche sie noch vor ihrem Entstehen gestoßen, trotz der Vorurtheile, welche schon der .Idee ihrer Stiftung hinderlich in den Weg traten, ihr Bestehen