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Jeschurun · 1861-08-01 · Heft 11 (August 1861) · p. 598

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Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 11 (August 1861)
Article
Deutschland : Berlin, Bekanntlich hatte sich zu Anfang ... [Nachricht]
Date
1861-08-01
Page
598 (sequence 2)
Language
German
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598 dern Fahneneid als oberster Kriegsherr ändern lassen zu wollen. Im allerhöchsten Aufträge beschied das Kriegsministerium die Bittsteller, daß das Gesuch erst nach der dem Landtage wegen Aenderung der Eidessorm der Juden gemachten Vorlage seine Erledigung finden werde. Jetzt ist in dieser Angelegenheit wieder ein Bescheid ergangen, der nach der ״Allgemeinen Zeitung des Judenthums" also lautet: ״Nachdem, wie Ihnen aus den öffentlichen Blättern bekannt sein wird, der von der königlichen Staatsregieruug dem Landtage der Monarchie vorgclegt gewesene Gesetzentwurf, betreffend die Eide der Juden, die Zustimmung des Landtages nicht erhalten hat, kann flch auch das Kriegsministertum nicht bewogen finden, Sr. Majestät dem König einseitig Vorschläge wegen Abänderung des Fahneneides der Rekruten mosaischen Glaubens zu uuterbrciten. Es muß daher bis aus Weiteres bet der bisher gültigen Eidesformel sein Bcwenden behalten." Um der wenigen Junker und ihres Judenhasses willen müssen demnach die jüdischen Jünglinge noch ferner bet Gott die eben so albernen, wie gehässigen Worte schwören, ״keine hinterlistigen Gedanken als Soldaten und bei der Eidesleistung haben zu wollen." (N. Z>) Königsberg, im Juni. Ein Jude, Dr. med Samuel, hat bei der hiesigen medicinischen Facultät unserer Albertus-Universität sich als Privatdocent gemeldet, und ist zurückgewtesen worden, weil nach der Stiftungs-Urkunde und den vom Minister v. Raumer erlassenen Statuten die Universität eine evangelische sei und Inden wie Katholiken an ihr die venia äooenäi nicht erlangen könnten. (N.C.) Aus Oberhessen, 26. Juni. Der zweiten Ständekammer in Darmstadt liegt eine Petition des israelitischen Vorstandes zu Büdingen zur Verhandlung vor, aus welcher hervorgehen dürfte, ob unsere Kammer, obgleich grvßtenthetls aus Staatsdienern bestehend das Herz haben wird, dem israelitischen Reltgionsschulwesen gerecht zu werden. Erwähnte Petition ist eine Beschwerde gegen das Ministerium Dalwigk, welches, obgleich die Juden-Emancipatton schon seit 2. August 1848 bet uns besteht, und die israeltttsche Religion eine öffentlich anerkannte ist, Alles ignorirt, was Schule und Cultus der Israeliten aus Grund des Fortschrittes von ihm fordern. ״Es ist ein eben so schönes Recht als eine heilige Pflicht des Staates die gemeinsam menschliche-nationale und sittlich religiöse Bildung erhalte" — lautet eingänglich diese Beschwerdeschrift. Sie fährt dann fort, darauf gegründet, zu fordern, ״daß demnach der Staat verpflichtet erscheine, neben der uienschlich-nationalen Bildung der Jugend (in Volksschulen) auch die sittlich-religiöse derselben (in Religionsschulen) in gleichem Maße zu fördern und

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