Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1861)
- Article
- Frankreich : Paris [Nachricht]
- Date
- 1861-05-01
- Page
- 453 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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451 Nach Aufhebung dieser Beschränkungen kann sich der Jude gleich dem Christen überall im Lande nach Erfüllung der allgemeinen Vorbedingniffe ansässig machen, und jedes Gewerbe (auch Brauerei, Gastwirthschaft und Schenkwirthschaft) betreiben. Es ist vorauszusetzen daß die Kammer dem Ausschuß-Anträge beitritt und auch die Zustimmung der ersten Kammer, sowie k. Sanction ist sicher zu erwarten. Der Staatsminister des Innern war in her Sitzung ans wesend und sprach sich mit Entschiedenheit für den Antrag aus. (N. W. Z.) Stuttgart, 5. März. In der Kammer der Abgeordneten wurde gestern von der Negierung ein Gesetzentwurf eingebracht, wodurch die bisherige Beschränkung der vollen politischen Berechtigung für die drei anerkannten Confessionen aufgehoben wird. Aus Baden, 22. März. Die rechtlichen Verhältnisse der Jsraeliten in Baden waren bisher zwar in Rücksicht auf die staatsbürgerlichen Rechte mit denen der christliche Badener gleich, die Jsraeliten hatten actives und passives Wahlrecht für die Ständeversammlung, für die Gemeinde rc. Dagegen waren die gemeindebürgerlichen Verhältnisse der Israeliten in mehrfacher Hinsicht beschränkt, z. B. in Bezug auf Bürgerannahme, auf Allmandgenuß. Es scheint, daß die Regierung noch immer nicht auf eine volle Gleichstellung eingehen, sondern nur allmälig vorschreiten will. Hieraus deutet der Entwurf des neuen Gewerbegesetzes hin, welcher Jeden, der in einer Gemeinde des Großherzogthums Heimathsrecht besitzt, zum selbstständigen Gewerbebetrieb im ganzen Umfange des Staatsgebietes berechtigt. Hiemit kann keine Gemeinde mehr, wie es bisher geschehen, gegen die Uebersiedelung und den Geschäftsbetrieb eines Israeliten sich aussprechen, wohl aber kann sie fortan noch die Ertheilung des Gemeindebürgerrechts ihm verweigern. Am hartnäckigsten geschah Letzteres in Freiburg und Durchlach, so wie auch in vielen Landgemeinden. Uebrigens ergibt sich aus der Bewegung unserer Bevölkerung, daß die Israeliten die Landgemeinden verlassen, um in den größeren Städten dem Handel obzuliegen. (Schw. M.) Frankreich. — General Klapka hat folgendes Schreiben an die pariser Blätter gerichtet: ״Paris, 24. März. Geehrter Herr Redakteur! Die wiederholten und dauernden Angriffe der französischen Presse wegen, der Unduldsamkeit meiner Landsleute ihren israelitischen Brüdern gegenüber erheischen einige Erklärungen. Die einzige Waffe, welche Ungarn gegen die Wiener Regierung in Händen hat, ist die Verfassung von 1848. Diese Constitution, welche uns als Ausgangspunkt und als unerläßliche Grundlage zu unserer Neugestaltung dient, enthält