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Jeschurun · 1861-05-01 · Heft 8 (Mai 1861) · p. 450

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Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 8 (Mai 1861)
Article
Deutschland : Berlin, 25. Febr. [Nachricht]
Date
1861-05-01
Page
450 (sequence 2)
Language
German
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452 unglücklicher Weise einige Reste veralteter Gesetze, welche abzuschafsen der am 2. April zusammentretende Landtag gewiß als sein erstes Geschäft und als seine erste Pflicht betrachten wird. Eine der bedeutendsten unter den großen Fragen, welche der Landtag zu verhandeln hat, wird auch die vollständige Emanctpirung der Juden sein. Diese würde schon längst ausgesprochen sein, wenn unsere Bewegung von 1348 und 1849 nicht durch fremde Bayonnette erstickt worden wäre. Man scheint die Lage, in der wir uns befinden, nicht zu begreifen. Man wirst den Wahlcowitäs fortwährend vor, daß fie den Israeliten nicht das Wahlrecht zugesprochen haben, und mau bedenkt nicht, daß dies ein ungesetzlicher Akt gewesen wäre, welchen die Negierung sofort angerusen haben würde, um ihrerseits die Gesetze des Landes zu verletzen. Die politischen Häupter Ungarns hielten es hiermit für das Bessere, diese Frage bis zur Einberufung des Reichstages unentschieden zu lassen, da dieser die einzige gesetzgebende Machtist, welche im Stands ist, die vollständige Gleichheit aller Bürger in unwiderruflicher Weise sestzustellen. Sie haben geglaubt, und mit Recht, auf die aufgeklärte Vaterlandsliebe ihrer israelitischen Landsleute zählen zu dürfen, indem^ste wohl wußten, daß letztere, im Interesse der gemeinschaftlichen Drache, gern dieses Opfer bringen und ihre berechtigten Forderungen vertagen würden, um das große Werk der Wiedergeburt nicht zu behindern. Auf der anderen Seite preist man auf Kosten der Ungarn die Wahl eines Wiener Israeliten zum Wiener Parlamente, ohne zu bedenken, daß die Existenz dieses österreichischen Parlamentes Ungarn verdankt werden müsse. Hier stand nichts im Wege und man konnte ohne jede Gefahr die Wahlen nach Belieben machen In Ungarn aber war eine Verfassung da, mit bestehendem Gesetze, welche so lange das Land kein wirksameres Vertheidigungsmittel wider seine Gegner besitzt, seine einzige Bürgschaft bilden. Wir zollen übrigens den Maßregeln, welche die Polen ihren israelitischen Mitbürgern gegenüber ergriffen haben, unseren vollen Beifall. Wir würden vor Scham erröthen, wenn — nach Versammlung des Reichstages — sich auch nur ein einziger ungarischer Patriot fände, welcher die Vertagung dieses Aktes der Gerechtigkeit verlangen würde. Genehmigen Sie rc. Klapka." Paris, März 1861. Der Proceß gegen den Chor- Herrn Mallet in Douai hat in Frankreich ungewöhnliches Aussehen erregt, nicht nur wegen der unersättlichen Gier bes verbrecherischen Lüstlings und der ganz besonders rafstnirten Grausamkeit, mit der der Verurthetlte sein Opfer behandelt hatte, sondern auch wegen der buchstäblich unüberwindlichen Hindernisse, die der Clerus in der Untersuchung der Justiz entgegenstellte. Die Pariser ״Opin. nationale" sagt darüber:

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