Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 6 (März 1861)
- Article
- Deutschland : Aus Bayern [Nachricht]
- Date
- 1861-03-01
- Page
- 344 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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344 Aus Batern, 15. Febr. Der Antrag des Abgeordneten Paur, | die Stellung der Israeliten betreffend, wird für geschäftsordnung-!■ gemäß fovmiillrt und als zur Cvmpetenz der Kammer gehörig erj: achtet. Die ״Augs. Allg. Ztg." gibt über diesen Antrag folgende!; Aufschlüsse: Die Cultusstellung des Judenthums wird als zur bürgerlichcn Frage nicht gehörig mit Absicht übergangen, es hat bei dem 25 der 2. Verfassungsbcilage sein Bewenden. Richtig ist es, daß das staatsbürgerliche Verhältntß der Juden absichtlich nicht berührt wird. Anlangend den §. 11 des Juden-Edtcts, die Einwanderung und Mitwirkung fremder Juden, so hat diese Bestimmung durch das spätere Edikt über das Jndigenat eine wesentliche Modification erfahren, so daß der Verleihung desselben durch köntgl. Decret kein Hinderntß unterliegt. Der Antrag befaßt sich mit der drückenden Ausnahmsstellung, welche die inländischen Juden einnchmen; auch die Formulirung des jüd. Eides ist keinesweges übersehen. München, 25. Jan. Eine gemeinschaftliche Entschließung der StaatsMinisterien des Innern und des Handels erläutert, daß der §. 18 des Ed!cts vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen keineswegs eine Beschränkung des Ge- Werbbetriebs bereits ansässiger Juden beabsichtigt habe. Das Edikt wolle die Israeliten hinsichtlich desselben mit wenigen Ausnahmen den Christen gleichstellen und trete nur deren Ansässtgmachung mit Ausnahmsbestimnmngen entgegen. Woselbst nun die Ansässigmachung nicht in Frage stehe, erscheine es nicht gerechtfertigt, die Juden hinsichtlich des Gewerbsbetriebs Beschränkungen zu unterwersen, welche auf die Christen nicht gleichmäßig Anwendung finden. (A. Ztg.) München, 26. Jan. Im neuesten Einlauf der zweiten Kammer befindet sich die Vorstellung und Bitte des israel. Cultusvorstandes zu Würzburg, betreffend die Aufhebung der gegen die Jsraeliten in Baiern bestehenden Ausnahmsgesetze, dann Anschluß hieran von Seite der israelitischen Cultusvorstände zu Leutershausen, Marold Zweifach, Oberlauringen, Aidhausen, Kleinsteinach, Burgpreppach, Ältenstein, Memmelsdorf, Schweinshausen und Friesen- Hausen. (Würzb. Anz) Stuttgart, 16. Febr. Morgen kommen die Israeliten des Landes in Eßlingen zusammen, um eine Eingabe an die Abgeordnetenkammer zu berathen, in welcher um Aufhebung des §.27 der württembergischen Versaffungsurkunde vom Jahre 1819 gebeten wird, der bestimmt: ״den vollen Genuß der staatsbürgerlichen Rechte gewähren nur die drei christlichen Glaubensbekenntnisse." Der Abgeordnete Hopf von Vayhtugen hat schon aus dem letzten Landtage