Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1860)
- Article
- Preßprozeß Sebastian Brunner contra Ignaz Kuranda
- Date
- 1860-10-01
- Page
- 50 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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50 :;י Dr-ßvrozch. , ■ ן : Buch, wort» der Beweis geführt wird, daß die Bezeichnung Got nur in Bezug auf die Götzendiener des Alterthums gebraucht wird) Ich bitte nunmehr den Artikel S. 59 des I. 1860 der ״Kirchcnzeitung" vorlesen zu lassen, welcher die eigentliche Veranlassung zu meinem Artikel war. Er beginnt mit den Worten: ״Wo wird die Jndencmactp ation enden?" (wird vorgelesen; es heißt darin u. A ): 1. Wie oft muß man es noch wiederholen, daß es sich bei der Judenfrage nicht um die Religion handelt, sondern um die Nation. Würden sich unsere Juden einfach an das Gesetz Moses und die Propheten halten, wer sollte ihnen deßhalb Gram sein? So aber bilden sie nach Sitten, Sprache und Gebräuche eine besondere, von uns geschiedene orientalische Nativ», welche uns selbst als Fremdlinge bezeichnet, damit aber ausdrücklich anerkennt, daß sie nicht zu uns gehört, noch gehören will. 2. Eben darum ist auch der von dem Judenblatt gebrauchte Ausdruck: ״Angehörige desselben Staates" ein für die Judenschast nicht recht paffender. 3. Item erscheint es auch unpassend, zu sagen: ״In der juridischen Welt war bekanntlich bis jetzt die Ansicht vorherrschend, daß alle auf die Juden bezüglichen Hosdekrete, Verordnungen und Verfügungen deren Entstehung vor das Jahr 1848 fällt, durch die im Jahre 1849 ausgesprochene Gleichberechtigung aller Eonfessionen aufgehoben seien. — Das müßten sonderbare Juristen sein, die ans der Gleichberechtigung aller Confessionen kurzweg die Gleichberechtigung aller Nationen folgern wollten. Solche ungewöhnlich kühne Schlüsse kommen bei unseren Gesetzlehrern nicht vor, sondern blos bet den Gesetzweisen der Juden, zu Christi Zeit Pharisäer, jetzt Talmudtsteni genannt, welche für die jüdische Nation ein ganz apartes Gesetzbuch, den Talmud, zusammenschrieben, ׳dessen Lehren wir Fremdlinge, Christen und Heiden, nach unseren von Kindheit auf eingesogenen Rechtsbegriffen, für wahnwitzig und niederträchtig halten. 4. Könnte» die Juden, welche den Talmud nicht aufgeben wollen, nicht einmal eine Confesston genannt werden. Zu einer Confesstou nämlich gehört als conditio sine qua non der Gottesglaube. Der Talmud aber kennt gar keinen Gott; was er s