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Jeschurun · 1860-08-01 · Heft 11 (August 1860) · p. 622

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 11 (August 1860)
Article
Deutschland : Berlin [Nachricht]
Date
1860-08-01
Page
622 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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622 reffe dabei haben, davon ansnahm. Der Verfasser gibt dann die einzelnen Gutachten der Professoren, worunter sich das von Dahlmann besonders auszetchnet. (K. Z.) Berlin, 21. Juli. Der ״Staatsanzeiger" thetlt einen Bescheid der Minister der Justiz und des Innern auf die Anfrage eines Synagogenvorstandes über die Eintragung der im Auslande geschloffenen jüdischen Ehe in die gerichtlichen Eheregister mit, «ach welchem es dieser Eintragung gar nicht bedarf, wenn bei dem Eheschlusse die im betreffenden Auslande geltenden Förmlichkeiten befolgt wurden. Geschah dies bei dem Aufgebote, ohne daß dasselbe nach preußischer Weise weiter veröffentlicht wurde, so genügt dessen nachträgliche Bescheinigung innerhalb 6 Wochen, wenn nur das Eine der Brautleute dem Auslande angehört. Kassel, 8. Juli. Bekanntlich ist die Regierung bei den Verfassungsarbeiten sehr bemüht gewesen, den Kammern einen christlich-germanischen Charakter zu geben. Anfangs ließ sich die zweite und dann die erste Kammer darauf ein, die Juden auszuschließen; allein zuletzt blieb es doch bei der Zulässigkeit, wenn man auch nichts dagegen erinnerte, daß die Juden von den Gemeindebehörden fern gehalten werden. Zwar können dieselben nun insofern nicht wählen, noch gewählt werden als die Gemeindebehörden den Hauptbestandtheil der Wahlkörperschasten ausmachen; allein eine eigenthümliche Ironie des Schicksals hat ihnen, wenigstens in Kassel, dafür reichen Ersatz gegeben. Da sic nämlich in der Regel sehr vermögend sind und die Hassenpflug'schen Steuerbehörden dies gehörig wahrgenvmmen haben, so erscheinen die sonst ausgeschlossenen Söhne Israels desto zahlreicher unter den Höchstbesteuerten, die in den Städten zu den Wählern und Wählbaren gehören. Von 60 Höchstbesteuerten in Kassel gehört ein Viertel zur Judenschaft. (D. Z.) Kassel, 17. Juli. Nachdem die Listen der 60 Höchstbesteuerten der Residenz auf dem Rathhause drei Tage lang aufgelegen, ohne daß ein Widerspruch erhoben wäre, wird die Richtigkeit derselben als feststehend angenommen und der Wahlakt auf Grund derselben vollzogen. Es haben die 60 Höchstbestenerten und die 60 Mitglieder, welche die städtischen Behörden bilden, zunächst 16 Wahlmänner zu bezeichnen, damit diese aus den 120 Wahlmännern die ׳ zwei Abgeordneten der Residenz auswählen. Hinsichtlich der Wahl der 16 Wahlmännern scheint bereits üebereinstimmnng zu herrschen, und cs dürfte darnach nicht zweifelhaft sein, daß auch die Wahl der Abgeordneten den Beifall der Bürgerschaft der Residenz sindet. Unter den Wahlmännern finden sich gegen zwölf Israeliten, und wenn auch die Abgeordneten für Kassel keine Israeliten sein werden, so bleibt es immerhin bemerkenswerth, daß den Israeliten nach den

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