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Jeschurun · 1860-08-01 · Heft 11 (August 1860) · p. 620

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 11 (August 1860)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1860-08-01
Page
620 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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620 preußischen Kammer die Klagen über die Vordringlichkeit des jübischen Elementes vernommen? In einem österreichischen Unter- Hause werden ״die Juden naturgemäß die bedeutendste Rolle spielen, zumal fast die ganze Presse in ihren Händen liege;" dann werden wir selbstverständlich entsetzliche Dinge erleben. Die Advokaten und Notare werden ihre Natur nicht verleugnen, sie werden mit ltberalen Kammcrtheorien die Prtnciptenfragen auf die Spitze treiben u. s. f. Wie die aus diesen Schreckbildern gezogene Schlußfolgerung lautet, darüber kann natürlich kein Zweifel gestattet sein: Die Ge- Walt der Krone bleibe unbeschränkt, nur eine Macht, die über allen Staatstntereffen steht, kann verhindern, daß der österreichische Bauer und Gcwerbtreibende eine Beute des Alles verschlingenden Judenthiuns wird. Wer weiß wohin es schon mit uns gekommen wäre, wenn der Absolutismus nicht dastände als der Hort der guten alten abgestandenen Zeit, als der letzte Damm, an welchem die Wogen des Zeitgeistes unwillig schäumend sich brechen und hinter dem die klerikale Armee mit all ihrem vermoderten Rüstzeug eine Zuflucht findet. Daß die llltramontanen auS Dankbarkeit für diesen Schutz dann und wann ein Ucbriges thun und ans ihrer gesicherten Stellung heraus einen Ausfall auf die Truppen des gesunden Menschenverstandes machen, kann man ihnen am Ende nicht übel nehmen, sie wissen ja, was auf dem Spiele steht; ob Jude also oder Katholik, gleichviel: der Liberale wird verbrannt! (Z. f. N. D.) Wien. Herr Quirin, der bekannte ״Judenfresser", und ins Weltliche übersetzt Sebastian Brunner, hat seinen Protest gegen das Landesgerichts-Urtheil im Kuranda-Brunner'schen Procefse, nachdem er in erster Instanz zurückgewtesen worden, auch von der zweiten Instanz in gleicher Weise zurückerhalten und wird nun seine Ansichten in dieser Angelegenheit in einer Broschüre ntederlegen. Dann behaupte noch Jemand, daß es mit den Wiener Humoristtschen Schriften vorbei sei. (Dtsch. Z.) Berlin, 30. Juni. Bekanntlich hatte eine Deputation, an deren Spitze der Graf Botho zu Stolberg-Wsrnigerode stand, am 21. April d. I. die Ehre, dem Prinz-Regenten eine Adresse zu überreichen, in welcher die Bitte ausgesprochen war: ״das alte Recht, wonach die Juden ständische Gerechtsame nicht ausüben und össentliche Aemter nur innerhalb der durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 bestimmten Grenze bekleiden dürfen, aufrecht zu erhalten". Der Prinz-Regent geruhte, der Deputation eine wiederholte Prüfung dieser Bitte zuzusagen. Das Resultat dieser Prüfung ist unter dem 23. Mai d. I. durch einen allerhöchsten Erlaß dem Grafen Botho zu Stolberg-Wernigerode mitgetbeilt. lieber den Inhalt dieses Bescheides erfahren wir, daß der Prinz-Regent erklärt, sich von Neuem davon überzeugt zu haben, daß rücksichtlich der Befähigung

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