Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1860)
- Article
- Deutschland : Mährisch-Ostrau [Nachricht]
- Date
- 1860-07-01
- Page
- 574 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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574 doch aufstellc, werde die Prozession an seinem Hause vorübergehen und den Altar tgnoriren. Der Jude blieb in dem Hause und der Altar stand bei der Prozession anderswo. (H. C.) Ans den polnischen Landestheilen laufen wieder neue Berichte über Ercesse der Bevölkerungen gegen die Juden ein. In einem Orte Galiziens gruben die Bauern das Feld eines jüdischen Ackerbürgers um, um so gegen seine Besitzfähigkeit zu protestiren- In einer andern Gemeinde zerriß man die Sabbathschnüre, mit deneu jüdische Häuser umzogen waren, und mißhandelte die Besitzer. Im Krakauischen verweigerten die Leute sogar, einem jüdischen Schankwirth beim Löschen seines brennenden Hauses zu helfen. Eine Christin, die während der jüdischen Feiertage einen Juden in dessen Schenke vertrat, wurde hinaus gejagt und eine Zeit lang selbst ins Gefängniß gesteckt. Aus Lemberg, 12. Juni, schreibt man dem ״Wdr.": Am 11. d. Abends rotteten sich nach einer Militärserenade ein Troß Buben auf dem Stadtboulevard zusammen, und durchwanderten 5 bis 600 an der Zahl die Judengasse des Stadtrayons, maltraitirten und verwundeten einige auf der Gasse getroffene jüdische Individuen und mit wildem Hurrahgeschrci schleuderten sie schwere Steine in die Fensterscheiben. Auch manche der hiesigen Spießbürger entblodetcn sich nicht, benanntes Gesindel zum Haß und thätlicher Feindseligkeit anzueifern. Mittheilungen deS ״Wanderer" zufolge finden in Rzeszvw seit einiger Zeit Verhaftungen solcher Juden statt, welche auf der Gasse sich befinden, während der Pfarrvikar mit dem Allerheiligsten den Ringplatz passirt. Berlin, 31. Mai. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde in Berlin hat im Namen von beinahe 400 Vorständen preußischer Synagogen-Gemeinden eine Petition an das Staatsministerium gerichtet, welche dasselbe angeht, ״darauf hinznwirken, daß im Wege der Gesetzgebung a) die Bestimmungen in den §§ 317 bis 351, Th. I. Tit. 10 der allgemeinen Gerichtsordnung, so wie alle auf den promissorischen Jndeneid bezüglichen Vorschriften aufgehoben und, unter Weglassung aller Besonderheiten, b) die Worte: Ich schwöre .bei Gott dem Allmächtigen unb Allwissenden, daß u. s. w., so wahr mir Gott helfe, als Formel für die von den Bekeunern des jüdischen Glaubens zu leistenden Eide fcstgestcllt werden möchten." Die Pctition, davon ausgehend, daß die Angelegenheit des Jndeueidcs in diesem Jahrhundert namentlich von allen Setten beleuchtet worden, und auf einige hervorragende Schriften und Gutachten jüdischer Autoritäten kurz hinweisend, erinnert daran, daß bereits vor zehn Jahren (am 3. April 1850) ei», ,,mit sachkundigen Aussprüchen