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Jeschurun · 1860-07-01 · Heft 10 (Juli 1860) · p. 573

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 10 (Juli 1860)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1860-07-01
Page
573 (sequence 2)
Language
German
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578 den Urheber jener Erklärung auf, seinen Namen zu nennen. Er erhielt nun darauf in der ״Ostd. P." folgenden Bescheid: ״Mein erstes und letztes Wort an den Redakteur und Eigenthümer der ״Wiener Kirchcnzeitung". Ungejcheut nenne ich mich als den verantwortlichen Urheber der nach meinen ctgenci! Worten verfaßten, mit meiner vollen Zustimmung veröffentlichten, auf Grundläge der znverläsfigsten Aussage beruhenden Abwehr in der ״Ostd. P." vom 18. Mat l. I. Die rohen Ausfälle der ״Wiener Kirchenzeitung" gegen mich mit gleicher Waffe zurückzuweisen, bin ich als Mann von Erziehung und strengkatholischer Christ völlig außer Stande. Clemens v. Kltnkowström. Die ״Gerichtshalle" eine juristische Zeitschrift, hat den Hirtenbrtef des Bischofs von Przemysl einer strafrechtlichen Kritik unterworfcn und ist zu dem Resultate gekommen, daß Sr. Hochwürden gegen die Strafgesetze mit der anfhetzenden Schrift, die auch thatsächliche Folgen bereits in einem Judenkrawall gehabt, verstoßen habe. Wenn, wie es heißt, der Justtzminister wirklich Schritte beim Cultusmtnister zur Einleitung einer Untersuchung gegen den fanatischen Priester gethan: so würden die Ultramontancn das Geschrei verzehnfachen, daß sie jetzt gegen die weltliche Justiz erheben, weil ein Gerichtshof sich erkühnt, dem Treiben des Herrn Sebastian Brunner eine gelinde Kritik angedeihen zu lassen. (Z. f. N.) Wien, im Juni. Wir lesen Folgendes in der ,,Vorstadt-Z.": ״Im Dorfe Czerchow (Samborer Kreis) spielten einige Bauernkinder, unter ihnen ein jüdisches, das acht Jahre alte Töchterchcn des Beril Greif aus dem genannten Orte. Zwei der christlichen Kinder gericthen in Streit miteinander, und eines versetzte dem ander» derart einen Schlag ins Gesicht, daß letzteres aus der Nase blutete Auf das Schreien des blutenden Kindes kam die Mutter desselben herbei, und ohne viel nach dem Schuldigen zu fragen, fiel sie über das kleine jüdische Mädchen her, und begann es zu mißhandeln.Der Richter des Ortes kam hinzu und mit den Worten: ״Nicht so schlägt man ein Judenkind", erfaßte er das kleine Mädchen, warf es zu Boden und versetzte dem unglücklichen Kinde mit seinem schweren Stiefel einige Stöße am Kopfe, so daß das Kind tobt auf dem Platze blieb." Mährisch-Ostrau, 8. Juni. Ein Bürger unseres Ortes, vor dessen Haus seit mehr als einem halben Jahrhundert an jedem Frohnletchnamstage ein Altar gestanden, hat vor vier Wochen einen Israeliten in sein Haus als Miethspartei ausgenommen. Der christltche Hausbesitzer wurde dcßhalb vor die Geistlichkeit, beschieden und ihm bedeutet, er dürfe, wenn er den Juden in der Wohnung behalte, fernerhin keinen Altar aufstellen, falls er den Altar aber

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