Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1860)
- Article
- Deutschland : Wien [Nachricht]
- Date
- 1860-07-01
- Page
- 572 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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572 Wien, 3. Juni. Seit der Veröffentlichung des Hirtenbriefes des Bischofs von Przemysl bringen die hiesigen Blätter fast tagltch neue Berichte von Judenverfolgungen oder von Anfechtungen, die solche Personen zu erleiden hatten, welche in ihrem Verhalten zu Inden den in jenem Hirtenbriefe ausgesprochenen Vorschriften nicht Nachkommen. Tragen auch manche dieser Mittheiluugen den Stempel der Uebertreibuug an sich, wie die in dem ״Fortschritt" veröffentlichten, dem auch deßhalb eine Verwarnung erthetlt worden ist, Eines zeigt sich doch nur zu deutlich: auf wie fruchtbaren Boden jene Aufreizungen gefallen sind, und von wie gefährlichen Folgen die hervorgerufene Aufregung für die Ruhe einer ganzen Provinz, für die Sicherheit des Lebens und Eigenthumö einer gan- I zen Klaffe von Bürgern sein kann. Der ungebildete galizische Bauer kann dem ihm etngeflößtcn Judenhaß nicht anders Ausdruck leihe», als indem er mit der Faust dreinschlägt; er übt ihn eben wie er's versteht, nicht wie ihm gelehrt wird. Wider diese thätltchen Miß- Handlungen energisch etnzuschretten, dazu wird man wohl früher oder später sich entschließen müssen. Dieselben werden sich aber immcr von Neuem wiederholen, so lange der ultramontanen Presse so ganz exceptionelle Freiheiten zugestanden werden, wie bisher. Ein hiesiges juristisches Tagblatt hat den Nackweis geliefert, daß der mehrerwähnte Hirtenbrief wider die §§ 302 und 305 des österr. Strafgesetzes verstoßen, daß der Verfasser desselben des Vergehens; ״der Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen Religtonsgenossenschaften",; sowie der ״Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche und Re- : ligionSgenoffenschaft" sich schuldig gemacht habe. In dem Prozesse des D *. Sebastian Brunner gegen Herrn Kuranda hat letzterer die Jahrelange gehässige Judenverfolgung der ״Kirchenzeitung" in so cclatanter Weise dargethan, daß sogar der Gerichtshof sich einer Rüge derselben nicht hat e: tschlagcn können, und doch ist nichts davon bekannt, daß die Staatsanwaltschaft ihrer Pflicht gemäß in dem eineu oder anderen Falle eine Klage erhoben hätte. Dabei wäre es aber ebenso sehr im Staatsinteresse, als in dem Interesse der katholischen Kirche selbst gelegen, wenn diesem gehässigen Treiben ein Ende gemacht und durch die That gezeigt würde, daß auch in solchcn Fällen die Gleichstellung der Culte mehr als eine leere Phrase ׳ sei, daß die österreichischen Gesetze Allen den gleichen Schutz gewähreu, daß aber auch Alle dem Gesetze verfallen, selbst wenn sie im geistlichen Rocke oder im bischöflichen Ornate stecken. (Südd. Z.) Wien, im Juni. Nachdem in der ״Ostd. Post" eine Erklärung die geistige Gemeinschaft des P. Clemens v. Klinkowström mit ‘ dem Redakteur der ״Wiener Kircheuzeitung" abgelehnt hat, trat Dr, Brunner in jenem Blatte mit der Provocation auf, er fordere M