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Jeschurun · 1860-07-01 · Heft 10 (Juli 1860) · p. 571

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 10 (Juli 1860)
Article
Deutschland : Frankfurt [Nachricht]
Date
1860-07-01
Page
571 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Sechster Jahrgang. Beiblatt zum Julihest Ausgegeben den t. Juli 1860. Zn dieses Beiblatt werden Anserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Deutschland. Frankfurt a.M. im Juni 1860. Gefahr einer concurrenzlosen Vertheuerung der Gthrogim. Eine der bedeutendsten Bezugsquellen dieser für die religiöse Feier des Laubhüttcnfestes vorgeschriebenen Früchte war bisher G en u «. Die Geschäftshäuser, insbesondere die Firmen: Bd. Marsano, Gebr. Marsano, A. M. Penco, Jos. Gothilf versorgten bis setzt einen großen Theil der deutschen Gemeinden mit diesem religiösen Bedarf, und war es schon bisher — wie jeder Eingeweihte weiß — nur durch die gegenfettig sich eontrollircnde Coucurrenz dieser Geschäftshäuser möglich einen, die Erfüllung einer religiösen Pflicht auch dem weniger Bemittelten zugänglich machenden Preis zu erzielen. Durch ein in diesen Tagen von Genua aus versendetes Geschäftscircular benachrichtigen nun die gedachten Firmen, daß sie sich unter der Firma: Cugini, Marsauo, Penco u. Co. zu einem gemeinschaftlichen Geschäfte in diesem Artikel vereinigt haben und empfehlen sich in dieser vereinigten Firma dem jüdischen Pnblikum. Diese Vereinigung kann möglicher Weise die Erfüllung der hier in Frage stehenden religiösen Pflicht in hohem Grade gefährden. Es kann die Beseitigung der Concurrenz den Preis dieser Früchte so hinaufschrauben, daß der Kauf derselben nur Begüterten möglich und die religiöse Gewtssenspflicht ein Gegenstand finanzieller Alisbeutung werde. Wir glauben mit diesen Zetleil die Herren Rabbincn, Vorstände und Gemeinden auf diese einer Mizwah drohenden Gefahr aufmerksam machen zu dürfen, damit überall zeitig das Geeignete geschehc, um einem derartigen Versuche von vorn herein nachhaltig zu begegnen.

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