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Jeschurun · 1860-05-01 · Heft 8 (Mai 1860) · p. 445

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 8 (Mai 1860)
Article
Deutschland : aus dem Holsteinischen [Nachricht]
Date
1860-05-01
Page
445 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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445 mosaischen Glaubensgenossen, die eine Ertheilnng der Allerhöchsten Erlaubniß zur Niederlassung an einem Orte, wo den Mosaiten das Wohnen gesetzlich nicht gestattet ist, nachsuchten, bei Ertheilnng dcrselben, zur Entrichtung einer jährlichen Recognitton an die Communalkaffe des Niederlassungsortes verpflichtet wurden, für künftige Fälle nicht weiter zur Folge zu ziehen sein möchte". Motivirt wird dieses Reskript durch folgende Bemerkung: ״Die Recognittonen, wenn sie auch ursprünglich als eine entsprechende Vergütung für für Besreiung von gewissen bürgerlichen Pflichten, welche die Juden ihrer Religion wegen nicht übernehmen könnten, angesehen, stellten sich als eine den betreffenden auserlegte besondere bürgerliche Last heraus, und brachten eine kommunale Ungleichheit für sie zu Wege, zu welcher um so weniger eine begründete Veranlassung vorliegt, als abgesehen von denjenigen Communalämtern, welche den Israeliten nicht übertragen werden können, noch immer genug derartige Aemter vor- Händen sind, durch deren Uebernahme sie ihrer Bürgerpflicht Genüge leisten." Dieses zeitgemäße humane Vorgehen der Regierung wird übrigens schwerlich eine wohlthätige Rückwirkung auf die holsteinischen Stände üben. Der größte Theil der Ständemitglieder kennt die Inden nur als ״Hausircr" die aller Intelligenz baar, sich auch nicht immer in dem vortheilhaftcsten Lichte darstellen, und daher kommt cs, daß die Landabgeordneten gegen die Gleichberechtigung, während die Abgeordneten der Städte für die Juden, die in den wenigen holstetntschen Städten Altona, Kiel, Rendsburg, Glückstadt eine achtunggebietende Stellung einnehmen, wirken und stimmen. Es ist merkwürdig, daß eine Ständversammlung, die für ihre Rechte auftritt und etnstcht, die wohlbegründeten Rechte Anderer vernachlässigt und mit Füßen tritt. L. Schweiz» Dem französischen Gesandten ist es gelungen die Erlaubniß des Wohnens und Gewerbebetriebs in den Kantonen Zug, Schwhtz, Aargau, Schaffhansen, Grtsons und Basel für die französischen Inden zu erlangen. (Globe) Italien. Die ״Opinione" veröffentlicht den Ankageakt des Fiscal-Procurators am Zuchtpolizei» und Criminal-Gerichte zu Bologna in Betreff des Mvrtara'schen Kindesraubes. Der Antrag des Procnrators lautet: ״In Erwägung, daß die öffentliche Macht einen gewaltsamen Einbruch in das Haus dcr israelitischen Eheleute Manelo und Ma-- rianne Mortara am 23. Juni 1858 in Bologna zu dem Zwecke,

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