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Jeschurun · 1860-05-01 · Heft 8 (Mai 1860) · p. 444

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 8 (Mai 1860)
Article
Deutschland : die preußischen Bauern [Nachricht]
Date
1860-05-01
Page
444 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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444 Niemand unter uns das geringste Verlangen nach solch christlichem Regiment sich zutraut. Im Gegenthril, wenn uns bezüglich unserer nächsten Verhältnisse zwischen christlichen oder jüdischen Herren die Wahl sreigestellt wird, wählen wir uns selbst. Die preußischen Bauern von 1860. Der ״Ostpreuß. Ztg." entnehmen wir folgende Mittheilung aus Königsberg: Auf ein Gesuch des Kandidaten der Philosophie Herrn Saalschütz, Sohn des hiesigen Predigers der israelitischen Gemeinde und Privatdocenten an der Universität, Pros. Dr. Saalschutz, hat der Herr Unterrichtsminister sich veranlaßt gefunden, die philosophtsche Fakultät der hiesigen Universität zu ermächtigen, auch Juden zu Doktoren der Philosophie zu promoviren, was nach den Besttmmnngcn der jetzt in Kraft stehenden Fakultätsstatuten von 1854 nicht zulässig war. Das juristische Hinderniß war namentlich durch §. 68 der Statuten gegeben. Darnach hatte der Doktorand, nach Anhörung der ihm von dem Universttätssekretär vorgelesenen Eidesformel, die rechte Hand auf den Rektoratsscepter legend, die Worte auszuspre-- chen: Ita mc dcua adjuvet et sacrosextum ejus Evangelium (so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium), eine Eidesbekräfttgung, welche natürlich nur ein Christ aussprechen kann. Dies ist nun abgeändert. Bekanntlich promoviren die mcdictntsche» Faknltäten überall in Preußen und Deutschland seit langen Zeiten auch Inden zu Doctvren. Wiesbaden, 30. März. Die hiesigen Israeliten bereiten eine Petition an die zweite Kammer vor, in welcher sie um Beseitigung einiger in unserer Gesetzgebung noch bestehender Ueberreste des Indenhassrs bitten- Als solche werden namentlich bezeichnet: die barbarische Form des Inden-Eides, die Vorschrift der Proccßordnung wonach in einem Proceß eines Inden gegen einen Christen ein Jude kein vollgütiger Zeuge ist n. s. w. Bei dem liberalen und vorurthcilslosen Geist, welcher unsere zweite Kammer beseelt, glauben die Petenten auf eine günstige Aufnahme ihres Anliegens rechnen zu dürfen. (Rh.-L.-Z.) Aus dem Holsteinischen. So sehr auch unsere Stände den mittelalterlichen Standpunkt behaupten und wenig Aussicht vorhanden ist, daß in der diesjährigen Saison die staatsbürgerliche Gleichstellung der Israeliten — in welcher Angelegenheit wiederum von den größeren Gemeinden petitionirt werden soll — ausgesprochen wird, so ist die Regierung, die von jeher eine mehr jndenfrenndliche Stellung einuahm, ihrerseits bemüht die noch bestehenden communalen Beschränkungen zu beseitigen. Ein neuerdings erlassenes Rescript ordnet an ״daß die bisherige Praxis nach welcher die

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