Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1860)
- Article
- Deutschland : Breslau [Nachricht]
- Date
- 1860-01-01
- Page
- 222 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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222 Anwaltschaft gegen den Grafen Sanrma-Jeltsch denuncirt; ob mit Erfolg, darüber können wir bis jetzt keine Auskunft geben. (K. Z.) Ob schon je eine öffentliche Versammlung von Männern, die doch die Elite der Gesellschaft bilden sollen, jedenfalls bilden wollen, also wie dieser Breslauer Kreistag durch die stillschweigende Billigung eines solchen Antrags des Herrn Grafen Saurma-Jeltsch — sich und die ganze Staatsgescllschaft, in deren Mitte sie tagen — beschimpft, steht wahrlich zu bezweifeln. Ob die öffentliche Meinung und die staatlichen Vertreter der preußischen Ehre die ihnen angethanc Beleidigung durch Entrüstung und Gerechtigkeit zu sühnen wissen werden? Hoffen wir's! D. R. Westphalen. Der Müuster'sche Anzeiger vom 26. Nov. enthält folgende unsere religiösen Zustände nach mehr als einer Seite hin charakterisirende Erklärung: Jedes Volk verehrt Gott aus seine Weise; auch wir Israeliten verehren Ihn, wie seit dreitausend Jahren, unveränderlich bis in Ewigkeit. Mich. Cap. 4. V. 5. י ■ Nach de» jüdischen Ritual-Gesetzen dürfen beim öffentlichen Gottesdienste Männer und Frauen nicht in einem Raume vereinigt sein. Demgemäß waren ste auch im Tempel in Jerusalem angewiesen, nur in getrennten Räumen der Gottesverehrung beizuwohnen. Ueberall tu der ganzen Judenheit sind für das weibliche Geschlecht in den Synagogen Gallerten mit Vorhängen angebracht. Da nun in meinemRabbinats-Bezirke in einer neu erbauten Synagoge für die Frauen keine besondere Gallerie angebracht worden ist, diese somit genöthigt sind, in einem Raume mit den Männern dem Gottesdienste beizuwohnen, so sehe ich mich veranlaßt, hierdurch in Uebereinstimmnng mit den hochwürdtgen Nabbinaten zu Bonn, Posen, Halberstadt, im Haag und Landsberg in Schlesien öffentlich zu erklären, daß weder ein Vorstand, noch eine ganze Gemeinde berechtigt ist, gegen das althergebrachte Ritual-Gesetz zu verfahren. Münster, im October 1859. Der Ober-Rabbiner Abraham S u t r o. ׳ England. ^London, 3. Dez. 1859. Die zwischen Spanien und Marokko ausgebrochenen Streitigkeiten haben ihre Erstlinge des Schreckens, des Jammers und Elends über die Häupter der unglücklichen Juden in Tanger reifen lassen. Die furchtbare Aussicht die Gräuel von 1844, die sie von den wilden Kabylenstürmen erlitten haben, erneuet zu sehen, hat sie zur Flucht getrieben. 2700 dieser 11nglücklichen sind in Gibraltar gelandet, um sich unter den Schutz der englischen Regierung zu begeben. Das Elend dieser armen Flächtlinge ist grauenhaft. Hctmath- und erwerbloö, jeder Mittel zur