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Jeschurun · 1859-12-01 · Heft 3 (Dezember 1859) · p. 175

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Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 3 (Dezember 1859)
Article
Wien [Nachricht]
Date
1859-12-01
Page
175 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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175 l'01t Gründen und Häuser», sondern mich das Recht zur Führung von Apotheken znzusprechcn. Diese Bestimmungen sollen vom Erz- Herzog-Statthalter in Ungarn lebhaft befürwortet worden sein." Berlin. Nach manchen reaktionären Erlassen aus dem Unterrichtsministcrinm ist auch einer erfolgt, der von einem erfreulicheren Geiste zeugt. Ein Pastor hatte alö Spccialausschcr einer Privatschule gefordert, daß eine gesetzlich geprüfte Lehrerin israelitischer Religion aus derselben entlassen werde. Die hiesige städtische Schuldcputation verwandte sich für die Beibehaltung der Lehrerin an das Provinzial-Schulcvllcginm, welches dem Pastor Recht gab. Auf ein Gesuch der Lehrerin bei dem Untcrrichtsministcr aber ist die Entschcidung erfolgt, daß dem Inhaber einer Privatschulc nicht untersagt werden kann, die jüdische Lehrerin an seiner Schule zu cngagircn. Dagegen könne derselben der Unterricht in denjenigen Disciplincn nicht gestattet werde», zu deren Behandlung ihr wegen ihres religiösen Bekenntnisses die Befähigung abgcht, wofür nicht nnr der eigentliche Religionsunterricht, sondern auch die Behandlung des deutschen Lesebuchs zu rechnen sei, da in diesem, abgesehen von seineu christlich-ethischen und nationalen Beziehungen, ein großer Thcil des Stoffes einen spccifisch-christlichcn Inhalt habe. (Z. f. N.) Aus Danzig wird berichtet, daß die dortige Stadtverordneten- Vcrsainmlung Hrn. Daniel Hirsch zum Stadtrathe gctvählt hat. Derselbe, bemerkt man der ״Kgsb. Hart. Ztg.", ist der erste Israelit, welcher im Danzigcr Magistrate Sitz und Stimme erhalt. (Z.f-N.) Die ״N. Pr. Ztg." hat die Bestellung und Dercidignnz eines jüdischen Lehn schützen zu CallicS in Pommern ein trauriges Ereignis; genannt. Derartige ״traurige" Ereignisse sind aber alt, und sic gehören in Obcrschlcsicn gerade nicht zu den Seltenheiten. Auch in der unmittelbaren Nähe Berlins, in dem Dorfe Französisch- Buchholz, war Jahre laug ein jüdischer Lchnschnlz, Namens Rosenthal, der sein Amt erst mit der Aufgabe des Wohnortes nicdcrlegte. Herr von Gerlach meinte zwar einmal in der früheren ersten Kammcr, daß die Köpfe ״unserer Bauern" verdreht werden würden, wenn ein jüdischer Schulze fnngirte; jedoch ist bisher kein solcher KopfvcrdrchnngSfall zu constatircn gewesen. Der frühere Minister dcS Innern, v. Westphalen, hatte den Juden durch einfaches Nescript die Befugnis; zur Bekleidung des Schnlzenamtes entzogen, und so ist nun wahrscheinlich durch ein anderes Nescript der gesetzliche Zustand hcracstcllt worden. (K. Z.) Die Stellung der Inden im Staatsdienst mit Bezug auf Art. 12 der Verfassung hat bekanntlich in den Kammern Debatten her-

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