Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1859)
- Article
- Wien [Nachricht]
- Date
- 1859-12-01
- Page
- 171 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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171 halten zu dürfen« Hierauf ging ihm folgender abschlaglicher Bescheid zu: Wird dem Bittsteller bei dem Umstande, als für die Willfahrnng seines vorliegenden Ansuchens kein gesetzlich berücksichtigungswnrdiger Grund spricht, erfolglos rnckgestcllt. v K. k. Bezirksamt Saybusch, 22. Jnl! 1850. Der k. k. Bezirksvorstehcr. Da der Bittsteller die beiden Dienstboten bei sich anfgenommen hatte, noch che er um die Erlaubnis; dazu eingeschritten war, so wurde er von dem Bezirksgericht Saybusch mit einer Geldstrafe belegt, auch noch mit dem weitern Bedeuten, die zwei christlichen Dienstboten ans dem Dienste zu entlassen. Der ״Wanderer" berichtet über eine neue Mortara-Geschichte, die in Görz passirt sein soll. Ein Taubstummer, im Jahre 1843 geborener Judenknabe, Namens Jakob Marpurgo, wurde vor einigen Jahren von seinen Eltern in das Görzer Tattbstnmmen-Jnstitut gegeben, wo er mit den übrigen taubstummen Kindern christlichen Glaubens-Unterricht erhielt. Die Eltern merkten, daß der Knabe katholische Glaubensgrnndsätze eingcsogen habe, und wandten alle Mühe an, ihn zu dem Glauben seiner Vater zurückznführen, jedoch vergebens. Der Knabe entwich ihnen schon im Jahre 1857, floh in's Taubstummen-Jnstitnt und ging zum Fürstbischof um die die Taufe zu begehren. Sein Vater aber reclamirte ihn und brachte ihn zu Verwandten nach Triest, von wo er bei Ausbruch des letzten Krieges seinen Eltern zurückgeschickt wurde. Nun geschal) es, daß der Junge seinen Eltern abermals und wieder in das Taubstummen-Jnstitnt entfloh, von wo ihn seine Angehörigen auf keine Weise, selbst nicht mit der Vorstellung, daß seine Mutter todtkrank sei, zurückerlangen konnten. Die Sache kam vor die Beborde, ja selbst vor das Ministerium, welches sofort eine eommisstouelle Untersuchung cnordnete. Die Commission besteht aus dem ersten k» k. Kriegscommissar Franz Golia von Görz und ans dem Pfarrer und Dechant Johann Bndan von Canale. Man ist allgemein auf das Resultat dieser Commission gespannt. D.rs kaiserliche Bezirksamt zu Andrichau in Galtzien an den jüdischen Gemeindevorstand: Nachdem es zur hieramtlichen Kenntnlß gelangt ist, daß sämmtliche Israeliten, und selbst jene, welche gar keine Feldwirthschaft betreiben und viele derjenigen, die sich selbst nur kärglich ernähren, christliche Dienstboten ohne obrigkeitliche Bewilligung halten, so hat der G-'meindevorstand sämmtlichen Israeliten in der Stadt und im Dorfe Andrichan die diesfallsige Vorschrift mit dem Nachhange zu repnbliziren, daß bei einer abermaligen Anzeige die christlichen Dienstboten nicht nur sogleich entfernt, sondern auch die israelitischen Dienstgeber mit der