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Jeschurun · 1859-10-01 · Heft 1 (Oktober 1859) · p. 62

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 1 (Oktober 1859)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1859-10-01
Page
62 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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62 (schreibt sie u. A.) handelt es sich wesentlich nicht mehr um den eigentlich religiösen Theil der Aufgabe. Die Israeliten erfreuen sich der glaubensgememdlichen Autonomie und der freien öffentlichen Religionsübung bereits in so ausgedehntem Maße, daß sie in dieser Hinsicht schwerlich noch irgend Wesentliches wünschen werden. Der israelitische Glaube als solcher hat seit langer Zeit schon wenig Anfechtung mehr zu erleiden gehabt, denn er gefährdet keinen anderer: Glauben und kommt bei seiner Abgeschlossenheit mit keinem in Collision. Es ist die bürgerliche Stellung der Israeliten, welche, nach dem amtlichen Ausdruck, ״geregelt" werden soll; es handelt sich darum, daß den Juden die vollen gleichen politischen und bürgerlieben Rechte eingeräumt werden sollen, welche nach dem Begriff des Rechtes und des Rechtsstaates jeder Staatsbürger haben muß. Die Statistik weist nach, daß die Israeliten der Zahl nach ein so bebedeutendes Element der Bevölkerung Oesterreichs bilden, daß es schon deßhalb, abgesehen vom Rechte, ein Gebot der Staatsklugheit ist, — eine so große Anzahl von Staatsbürgern nicht durch Versaguug der allgemeinen Rechte von der gleichmäßigen, allseitigen nützlichen Thätigkeit auszuschließen. Die Gesammtzahl der Israeliten in Oesterreich kann man auf 850,000 veranschlagen. Der Ausdruck ״zeitgemäß" im ministeriellen Programm verbürgt die Genetgtheit und Absicht der Regierung, den Inden dem Princip nach nnb im Allgemeinen das volle Bürgerrecht zu gewähren, denn keine andere Regelung würde eine zeitgemäße genannt werden können. Die Juden sind zweifellos anerkannte österreichische Staatsbürger und sie werden in Betreff aller Pflichten und Lasten den christlichen Staatsgenossen gleich gehalten. Der gleichen Pflicht soll aber das gleiche Recht entsprechen. Viele sehen dies Alles ein und geben es zu, maskiren aber ihren Judenhaß durch den Vorwand, daß die Juden im Allgemeinen für die volle Emancipatiou noch nicht reif seien. Man müsse ihnen daher die natürlichen Bürgerrechte in Uebergängen Stück für Stück gewähren. Dabei weist man auf Mancherlei hin, was im jüdischen Wesen [??] und Verkehr wirklich tadelnswerth ist und von den gebildeten Juden selber getadelt wird, übersieht aber gänzlich, daß diese Uebelstände lediglich die Folge der langen Unterdrückung und Ausschließung sind und sicher erst mit der Beseitigung der Ursache!: verschwinden können, wie dies in allen Ländern, wo die Judenemancipation bereits durchgeführt ist, durch den eigenen Augenschein wahrgenommen werden kann." Schweiz» Bern, 18. Sept. Trotz der liberalen Constitutionen der Schweiz hat sich unsere Republik noch nicht entschließen können, den Juden gleiche Rechte mit den Christen zu geben. Zehn Cantone gestatten ihnen einige Rechte; sieben Cantone behandeln sie wie

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