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Jeschurun · 1859-10-01 · Heft 1 (Oktober 1859) · p. 61

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 1 (Oktober 1859)
Article
Deutschland : Berlin [Nachricht]
Date
1859-10-01
Page
61 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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61 Berlin, 2. Sept. Die Stadtverordnetenwahl im 11. Wahlbezirk ist gegen Erwarten günstig für den liberalen Candidaten vr. Veit entschieden worden. Er siegte in diesem vornehmen Stadtbezirk mit 3 Stimmen Majorität, man hält dies mit Recht für einen Beweis, wie bedeutend der Umschwung der Meinung auch in Kreisen zugenommen hat, die sonst gegen einen Liberalen und Inden auf's Nachdrücklichste ausgetreten sein würden; während ste jetzt nur 16 Stimmen in's Feld geschickt hatten. Die Kreuzzeitung ist in sebr bitterer Laune über die Zunahme der Schlechtigkeit tu der Welt. (Z. f. N.) Aus der Provinz Posen, 16. Sept. Seitens des königl. Appellattonsgerichts in Posen ist an die Untergerichte die Aufforderung ergangen, den Grund zu ermitteln, weßhalb bei den Jsraeliten viele Ehen nur rituell etngesegner worden, während der gesetzlich vorgeschriebene Civilact nicht vollzogen wird, was innerhalb 6 Wochen nach erfolgtem gerichtlichen Aufgebot erfolgen soll. Die Nachtheile dieser Unterlasse, heißt es in der ״Pos. Z.", sind sehr wesentlich. Die nur rituell eingesegnete Ehe wird gesetzlich als Concubinat, und die Kinder aus solcher Ehe vom Gericht als unehelich angesehen, was namentlich in Bezug auf das Erbrecht von nachtheiligem Einfluß ist. Ist es doch vorgekommen, daß ein solches Kind von dem Vater bet Errichtung des Testamentes durch gerichtlichen Akt vorerst als ehelich hat anerkannt werden müssen, um ihm sein volles Erbrecht zu Theil werden lassen zu können. (F. Z.) Wien, 10. Sept. In unseren Ministerien herrscht große Thätigkeit, und dem Vernehmen nach sollen die Früchte derselben nicht lange auf sich warten lassen. Die Publikation des Protestantengesetzes, das ganz geeignet ist, die Wünsche der Evangelischen vollkommen zu befriedigen, ist erfolgt. Damit wäre in zufriedenstellendster Weise vorläufig eine jener Fragen erledigt, welche die Gemüther bewegen. Das Problem der Regelung der israelitischen Angelegenheiten ist dagegen ein viel schwierigeres f??j; es bildet eine schwer zu umgehende Klippe für die Staatsmänner Oesterreichs. Trotzdem verschließt Niemand sein Ohr den gerechten Ansprüchen dieses Volkes, kämpft Jeder das eigene Mißbehagen — (Bricht dieses ״Mißbehagen" nicht den eigenen Ansprüchen und Hoffnungen der österreichischen Bevölkerung den Stab? Die Red.) — nieder und stellt sich auf einen höheren Standpunkt. Es wird geradezu ein Gebot der Staatsklugheit — (nicht des Rechts? D, R.) — die Schranken zu zerbrechen, welche die Juden von den anderen Nationen sondern und die sociale Verschmelzung hindern. (A. Z.) Wien, 14. Sept. Die ״Ostd. P." bespricht heute die Indenfrage: ״Bet der in Oesterreich noch zu lösenden Zndensrags

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