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Jeschurun · 1859-10-01 · Heft 1 (Oktober 1859) · p. 56

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 1 (Oktober 1859)
Article
Das Comité für die palästinensischen Spenden in Amsterdam an alle löbl. Comités und Freunde der Wohltätigkeit in Israel [Nachricht]
Date
1859-10-01
Page
56 (sequence 2)
Language
German
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56 Consuls Hrn.James Ftnn und des Hrn. I)r. m6cl. Pietro Galli dargethan war: so sind auch die uns und dem Herrn Rabbiner zu; Eisenstadt für diesen Zweck anvertrauten Gelder nur in einer solchen ל Weise M Verausgabung gebracht worden, die deren ausschließliche ■J Verwendung für den allgemeinen wohlthätigen Zweck ihrer Bestim-; wung garantirt. Durch die bereits eingegangenen Spenden ist das Grundstück; von uns erworben und gemeinschaftlich auch auf unfern Na- ־; men, den Namen des Herrn Rabbiners zu Etsenstadt und den | Namen der deutsch-holländischen Gemeinde zu Jerusalem, aus drück- N lich aber für den Zweck allgemeiner jüdischer Armen- und Pili gerwohnungen übertragen, somit volle Garantie gegeben, daß damit j ausschließlich den Bestimmungen der Gaben gemäß, der allgemeine \ jüdische Wohlthätigkettszweck gefördert und jedem Versuche etwaiger ל Sonderinteressen von vornherein begegnet werde. Daß; mit diesem, allerdings von der deutsch-holländischen Ge- ל meinde zu Jerusalem zuerst angeregten Unternehmen nicht deren besonderes, sondern das allgemeine Beste aller in Jerusalem ansässigen Gemeinden wesentlich gefördert werde, und die praktische Ausführbarkeit und Ersprießlichkeit des Unternehmens überall nicht in Zweifel zu ziehen sei, dafür dürften noch ferner die Schreiben zeugen, die uns seither über diese Angelegenheit auch noch von der Sefardtschen und Warschauer Gemeinde in Jerusalem, sowie von 16 dortigen Familienvätern zugckommen sind. Die Erstern zeigen uns ihren Entschluß an, für diese Angelegenheit auch in ihren resp. heimathlichen Genreinden irr Europa Sammlungen veranstalten zu las- , sen. Die Jernsalemischen Familienväter bitten um die Ermächtigung, auf ihre Kosten auf dem betr. Grundstücke Häuser unter der Bedingung erbauen zu dürfen, dieselben mindestens zehn Jahre mit ihrer Familie bewohnen zu dürfen. Wir begnügen uns, diese Schreiben auszüglich in der Anlage zu veröffentlichen und glauben mit dieser einfachen Darlegung zugleich die Grundlosigkeit von Behauptungen dargethan zu haben, mit welchen ein Herr Neubauer in einer Beilage zur ״et. Z. d. Judenth." No. 36 den wahrlich nicht beneidenswerthcn Versuch wacht, ein Werk der WohlthätigkeiL zu diskreditiren, ans dessen Realisirung die Augen so vieler nolhleidender Familien hoffnungsvoll gerichtet sind. Indem wir aber hiermit uns der Pflicht erledigen, allen Denen, die sich für das Wohl unserer nothletdenden Brüder im heiltgen Lande intereffiren, insbesondere aber den wohlthätigen Spendern zu diesem Bau-Unternehmen von dem gegenwärtigen Stande dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten, liegt uns zugleich ob, nochmals für dieses gottgefällige, menschenfreundliche Werk unsere wärmste

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