Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 12 (September 1859)
- Article
- Deutschland : Wien [Nachricht]
- Date
- 1859-09-01
- Page
- 660 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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660 Wien, wo nach dem Willen des Gründers, Kaisers Joseph II. nur dem katholischen Glaubensbekenntnisse ungehörige Mädchen Aufnahme finden können. In einem schwer erklärlichen Widerspruch zu dieser Erklärung der ״Wiener Ztg." steht, wie die ״Trtester Zeitung" hervorhebt, der in amtlichen Blättern soeben bis Ende August d. I. ausgeschriebene Concurs zur Besetzung der mit allerhöchsten Entschließung vom 6. Januar 1858 begründeten Militärstiftungen zur Erziehung mittelloser weiblicher Waisen von Osficteren, Milttärparteien und Beamten, der mit den Belegen, welche den Gesuchen beigefügt werden müssen, auch einen Revers anführt, womit für Nichtkatholiken von den Eltern oder vom Vormund erklärt wird, daß die Aspirantin während ihres Aufenthaltes in der Erziehungsanstalt in der römisch-katholischen Religion unterrichtet und erzogen werden könne. Tarnow, im österr. Galizien, 4. Aug. Der ״Brest. Ztg." wird geschrieben: Das kaiserl. Manifest vom 15. Juli, welches ״zeitgemäße Verbesserungen in Gesetzgebung und Verwaltung" verheißt, hat auch hier unter den Israeliten die freudigsten Hoffnungen einer besseren Zukunft wach gerufen, und wer die Unsicherheit der Bestimmungen betreffs der Israeliten unseres Kronlandes?Sunt, wird dies Leicht begreifen. So wird, um nur Eines von Vielem hervorzubeben, das vielbesprochene Gesetz, welches den Israeliten das Halten christlicher Dienstboten verbietet, trotz der wiederholten Dementis der ״Wiener Zeitung", und trotzdem der Kaiser bet Gelegenheit einer Audienz verjprach, daß unter seiner Regierung dieses Gesetz nicht reactivirt werden wird, mit unbegreiflicher Hartnäckigkeit von den betreffenden Behörden gehandhabt. Erst am 16. vorigen Monats wurden, als eben die Vertreter der israelitischen Cultusgemeinde im Sitzungssaal des Magistrats über die Unterbringung und Versorgung der hier zu verpflegenden verwundeten Militärs zur gemeinschaftlichen Bcrathung herbetgezogen wurden, eine größere Anzahl christlicher Dienstboten, welche eben im Begriffe waren, die ihnen von ihren Frauen gegebenen Aufträge auszuführen, von der städtischen Poltzeimannschast aufgegriffen, ins Gefängniß geworfen und dann vor den Polizetrevisor geführt, der ihnen kurz und bündig erklärte, daß sie binnen einer bestimmten Frist bei sonstiger körperlicher Züchtigung nicht mehr bet Juden dienen dürfen. Dank der Humanität des Revisors, daß er solche bis heute bloß nach ibrer Heimath unter wachsamer Begleitung mit Schub expedirte. Vor einigen Wochen wurden in Gorlile, Jasloer Kreises, sämmtliche in jüdischen Hausen dienende christliche Dienstboten von der betreffenden Behörde körperlich abgestraft und nach ibrer Heimalh verwiesen.