Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1859-05-01 · Heft 8 (Mai 1859) · p. 442

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 8 (Mai 1859)
Article
Deutschland : Oberschlesien [Nachricht]
Date
1859-05-01
Page
442 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2932754-2932863-2932872--04654-2943588
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

442 versität her, und habe es außerdem nachträglich mit eigenen Augen in einer Schrift gelesen, wie sowohl das alte. Testament als auch der Talmud es dem Juden Zur Pflicht machen, den Christen, der für ihn am Sabbath Licht anzündet, Feuer macht 1׳u. s. w. hinterher zu verfluchen; und darum sein Verbot. Da der Herr Pfarrer sich des Titels der von ihm erwähnten Schrift nicht mehr zu erinnern vermochte, baten die Juden, ihnen doch die bezügliche Stelle im alten Testament näher zu bezeichnen. Der Herr Pfarrer ließ die Bibel kommen, suchte darin das Verbot des Feueranzünders am Sabbath, und würde vielleicht noch suchen, wenn nicht die Juden die Bibel zur Hand genommen und die Stelle 2. B. M. 35, 3 aufgeschlagen hätten, wo natürlich kein Wort vom Verfluchen stand. Sie traten nun etwas schärfer auf, und sagten: Sie messen den Worten des Herrn Pfarrers vollen Glauben bei, daß er seine Behauptung in irgend einer judenseindlichen Scharteke gelesen; es sei dies aber, wie so vieles Andere, baare Lüge und Verläumdung, und wisse auch der Talmud und die Rabbinen von dieser Verfluchung kein Wort. Der lebhafter werdenden Debatte machte der Herr Pfarrer ein Ende, indem er hieß, das Dienstmädchen zu ihm schicken. Dies geschah, hatte jedoch keinen Erfolg. Auch die Ermahnungen der Polizei fruchteten wenig. Das Mädchen wünschte sofortige Entlastung aus dem Dienste, was jedoch selbstverständlich verweigert wurde. Dies Ereigniß ist — beiläufig gesagt — die Veranlassung des im Januarhefte dieses Blattes angezeigten Vortrages ״Israel und die Völker". Herr P— wendete sich damals bald mit einer energischen Vorstellung an das Fürstbischöfliche Amt zu Breslau, erhielt jedoch keine Antwort. Ein nach mehreren Monaten erfolgtes Monitum hatte ein gleiches Schicksal. Aus allem dem scheint hervorzugehen, daß der katholische Klerus in der That etwas lichtscheu sei. — Wien, 30. März. Es geht das Gerücht, die Regierung habe sich durch überwiegende Gründe bestimmen lassen, auf die Reactivirung des seit langer Zeit außer Wirksamkeit getretenen Hofcanzleidekrets vom Jahr 1817, welches dem christlichen Gesinde verwehrt, Dienste bei Juden zu nehmen, zu verzichten. Anlaß dazu hat wahrscheinlich der Umstand gegeben, daß Bedenken gegen die Maßregel von mehreren Seiten, wie es heißt, auch von den Vertretern der hiesigen Jsraelitengem׳inde, angeregt und der Regierung zur geneigten Erwägung empfohlen wurden. Man dürfte indeß zu viel erwarten, wenn man die Sache für aufgegeben hält. Die Wiedereinführung des Gesetzes wird von einflußreicher Seite betrieben, und die Staatsgewalt ist wohl kaum in der Lage, diesem Ansinnen auf die Länge Widerstand zu leisten. Höchstens wird sie im Stande sein, das Gesetz durch einige Ausnahmsbestiwmungen zu mildern. Ein Wiener Correspondent des Frankfurter ״Actionär" erwähnt den ״Uebelstand", daß den Israeliten noch immer der Besitz von Grund und Boden verweigert wird und setzt hinzu: ״In Ungarn gab es vor 1848 mit einzelnen Ausnahmen kein Ghetto, und die Juden kauften

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.