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Jeschurun · 1859-02-01 · Heft 5 (Februar 1859) · p. 274

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 5 (Februar 1859)
Article
Deutschland : Pleschen [Nachricht]
Date
1859-02-01
Page
274 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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274 angehört, so ist auch das Kind, nach den Landesgesetzen, katholisch zu taufen und zu erziehen. Der hiergegen Seitens der Mutter und ihrer Angehörigen erhobene Protest blieb, was den gerichtlichen Beschluß anbelangt, ohne Erfolg. in Berlin, Jan. 1859. Professor Paulus Cassel (früher Selig Cassel) wird vom 12. ab jeden Mittwoch Abends 7—8 Uhr Schellingsstraße 12 zum Besten der Judenmission Vorlesungen aus der Geschichte des Judenthums und Christenthums halten. -a- Würzburg, 3. Jan. Bei der heute stattgefundenen Preisvertheilung für die von den verschiedenen Fakultäten hiesiger Universität gegebenen Preisfragen, stellte sich das überraschende Resultat heraus, daß zur Lösung der medieinischen Frage nur zwei Arbeiten eingelaufen waren und daß beide Bewerber — Juden sind. Das Urtheil über beide Arbeiten lautete höchst günstig und rühmend und wurde dem Einen der Preis-zuerkannt und dem Andern — als Zeichen des Lobes und der Anerkennung — die Promotion kostenfrei gestattet. Frankfurt a. M., Januar 1859. D1\ Hengstenberg schreibt in der ״Evangel. Kirchenzeitung": ״Ungeheures Aussehen hat die Angelegenheit des Juden Mortara gemacht. Wie verträgt es sich mit der vielgerühmten römischen Klugheit und Politik, daß man so nutzlos einen solchen Sturm herausbcschwor, den man so leicht hätte vermeiden können, da die Thatsache der nach dem Brauche der Kirche verrichteten Taufe nichts weniger als völlig constatirt war? Es giebt, wie es scheint, auf diese Frage nur Eine Antwort: man dachte nicht daran, daß die Sache j des obseuren Juden aus dem allerengsten Kreise herauskommen, daß sie europäische Celebrität gewinnen könnte, und so glaubte man die dringenden Warnungen vor solchen kirchlichen Skandalen, welche Gr. Montalembert vor einigen Jahren ergehen ließ, überhören und einem der römischen Kirche tief einwohnenden Gelüste, ihre Satzungen auch da durchzusetzen, wo sie göttliche und menschliche Rechte gegen sich hat, folgen zu dürfen. Da das Feuer einmal begonnen hatte zu brennen, war es zu spät, einzulenken: es würde das den Vorwurf schwacher Nachgiebigkeit zugezogen haben, den die katholische Kirche so sehr scheut; es würde den Ruf unerschütterlicher Festigkeit und Consequenz beeinträchtigt haben, den sie für eine ihrer edelsten Zierden hält. Es bewährt sich auch hier, daß die beste und allein zuverlässige Politik die ist, gesunde Grundsätze zu haben, Recht und Gerechtigkeit zu üben. Die evangelische Kirche kann in eine solche Noth und Verlegenheit nicht gerathen. Ihre Anschauungsweise in dieser Frage spricht Spencr aus in dem Bedenken: ״Ob ein Judenkind wider Willen der Eltern zu taufen." Es heißt dort u. A.: ״Es hebt das Evangelium und die Lehre des Heils nicht aus weder die Polizei noch die väterliche Gewalt. Der Vater hat eine völlige Gewalt über sein Kind, die ihm unverletzt seiner Gerechtigkeit nicht entzogen wer-- den kann, da wir nichts Böses thun dürfen, damit Gutes daraus ent-

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