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Jeschurun · 1858-12-01 · Heft 3 (Dezember 1858) · p. 166

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 3 (Dezember 1858)
Article
Deutschland : vom Main [Nachricht]
Date
1858-12-01
Page
166 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
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IRI
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166 sich mit solchen Artikeln zu schmücken; nur einige Kernstellen mögen hier ihren Platz finden. Was jeder Gebildete gehässige Beschuldigungen nennt, bezeichnet der sehr ehrenwerthe Korrespondent als ״kräftiges Wort Gottes" und ״kräftige Ausdrücke" des Herrn Mallet; darüber wollen wir nicht rechten, denn was ehrenwerth und was niedrig und gemein Heißt, hängt theilweise dom Standpunkte des Beurtheilers ab, so daß dasjenige, was unsenn Urtheil nach verachtungswürdig ist, in den Augen des Herrn Correspondenten edel und hochherzig sein kann. Er fährt fort: ״Welch' eine herrliche Gelegenheit also für das in seinen Palästen leidende Hebräerthum sich einmal wieder wichtig zu machen!" ״Es werden die sorgfältigsteu statistischen Nachforschungen angestellt, um den hohen Seelenadel mit Zahlen zu belegen, wenn irgend ein moderner, vielleicht gar baronisirter Abraham oder Salomo bei einem den Gojin aberworbenen Vermögen von mehreren Millionen zu Gunsten seines kaufmännischen Credits und der Ehre seines Hauses einige tausend Thaler zu milden Zwecken verwendet hat." Das Geeignetste scheint ihm, daß wir, die wir ״in unserm religiösen Verbände einen Staat im Staate bilden" auswandern. ״So lange das Gesetz sagt," fährt er fort, ״die Hand des Deutschen verunkoschere Nahrung und Gefäß, so lange sind wir von ihnen nicht emancipirt. Wem es aber in Deutschland nicht gefällt, desien Wegziehen stehen ja keine Hindernisse im Weg - patet exitus." Ich erlaube mir noch den Schluß hierherzusetzen, vielleicht finden wir in ihm den Schlüssel zu diesem ״Gedibber" (ein Wort, um das der Correspondent die deutsche Sprache bereichern will). ״Ganze Städte und Provinzen, in denen die Canaaniter (d. h. Juden) bereits die Aristokratie abgeben, würden bei dieser Eventualität (des Fortziehens nämlich) aufjauchzen, obgleich ihr Eintritt sehr unwahrscheinlich ist, da es einem in Deutschland gar wohl geht und man schließlich doch mehr auf hohes Salär als auf gute Behandlung sieht." Nicht wahr, edler Herr, da wäre Beute zu machen, man wäre leichten Kaufes plagende Sorgen los und könnte gar mit gutem Gewissen sich bereichern. Dem Himmel sei Dank, daß die hohen Regierungen dieseAnsicht nicht theilen und die Bildung in so weit vorgeschritten ist, daß höchstens in den untersten Schichten der Bevölkerung diese Stoßseufzer ein Echo finden würden. — Zur Beruhigung lesen Sie übrigens Nr. 316 Ihres Organes, der ״Mg. Ztg." und staunen Sie, daß der oberste Gerichtshof in München, auf die provisorische Klage einiger Gemeindeglieder in Kaiserslautern, bauliche Veränderungen der Synagoge betreffend, ausgesprochen hat: die jüdischen Glaubensgenossen genießen alle den Privatkirchen durch das zweite constitutionelle Edikt eingeräumten Befugnisse. Hieraus ergebe sich, daß die israelitischen Cultusgemeinden eine staatsrechtliche Stellung einnehmen, daß sie nicht vom Standpunkt einer civilrechtlichen Privatgesellschaft aus beurtheilt werden dürfen.— So predigt dieses Blatt Duldung und streut Ideen aus!

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