Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 11 (August 1858)
- Article
- Deutschland : Wien [Nachricht]
- Date
- 1858-08-01
- Page
- 605 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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Mentioned entities
- Banat 1× ep/1272623
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MS Verhältnisse in naher Aussicht stehe. Darin befindet man sich jedoch im Jrrthum. Ohne Zweifel ist die Frage gelegentlich schon öfter zur Erörterung gekommen, wie denn auch verschiedene Entscheidungen aus dem Bereich derselben in diesem oder jenem Kronlande bereits vorliegen; aber das Stadium einer Erörterung behufs Erlaß eines definitiven Gesetzes hat sie noch nicht beschntteu, und es wird ein solches Gesetz auch schwerlich erlassen werden, bevor nicht das Gemeindegesetz und die Landes- .statute zum Abschluß gebracht find. Darf man nach dem, was bis letzt in der Sache geschehen, einen Schluß auf den Inhalt des Definitivums ziehen, so wird nran allerdings dort, wo vor 1848 die Juden ohne alle Beschränkung Grundbesitz erwerben konnten, auch in Zukunft keinerlei Beschränkungen statuiren, wohl aber dort, wo erst das Provisorium früher bestandene Beschränkungen aufhob, diese Beschränkungen, wenigstens thellweise, wiederherstellen. HA. A) Wien. Wie wir ans guter Quelle vernehmen, liegt eine die Besttzfähigkeit der Juden betreffende Beschließung bereits dem Kaiser zur Genehmigung vor. Wie man versichert, soll die Frage in derselben eine dem Geiste der Zeit und der Civilisation angemessene Lösung finden. Mit derselben werden endlich die vielen Umgehungen ein Ende nehmen, welche in der letzten Zeit wesentlich dazu beigetrageu haben, den Scharfe sinn der österreichischen Juristen zu schärf Nichtsdestoweniger hat das Provisorium, während dessen von Seiten israelitischer Kapitalisten sehr wenige Bodenkäufe gemacht, dagegen sehr viele Verkaufe realistrt worden, in sehr bedenklicher Weise auf die Entwerthung des Grund und Bodens zurückgewirkt. Das Gerücht, es habe die Geistlichkeit viel zur Einführung des Provisoriums beigetragen, indem sie massenhafte Uebertritte zum Christenthume in Aussicht stellte, und es werde nun das Provisorium aus dem Grunde wieder aufgehoben werden, weil sich dieses Experiment als erfolglos erwiesen, beruht auf eitler Erfindung. (D. A. Z.) Wien, 27. Juni. Eine Partieular-Elllscheidung des Ministeriums des Innern vom 9. März d. I. spricht den Grundsatz aus, daß ״den Israeliten in Galizien, die Pachtungen von einzelnen Rusticalgrundstücken nach dem auch gegenwärtig noch in Kraft bestehenden allerh. Patent vom 5. März!805 und dem Prästdial-Ertaß vom 11. Mai 1848 nntersagl sind." (F. I.) Wien. Aus dem Banat wird ^emetbef: ״Einem Convertiten, der 1848 vom Judenthum zur christlichen Kirche übertrat und der seinen Wunsch äußerte, wieder zur Religion seiner Väter zurückzukehren, wurde dieser Tage folgender Bescheid seitens der evangelischen Superintendenz zu Miskolez mitgetheilt, ״daß, indem die evangelische Kirche in Religionsangelegenheiten die Gewissensfreiheit fiir alle ihre Mitglieder in Anspruch nimmt, von Seiten dieser Kirche seinem beabsichtigten Rücktritt zur mosaischen Religion keine Hindernisse in den Weg gelegt werden können, wenn sonst das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch den 46*