Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1858)
- Article
- Deutschland : Aus der Pfalz [Nachricht]
- Date
- 1858-02-01
- Page
- 271 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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׳ ׳--U us de-r Pfalz^ 17׳. Han. Käüm ist in ' unserer' Provinz"׳'der., ^rotcfianttfc^e ’ ®ird^ctifireit Vbehigften^ vorläufig beigelegt, als'ein solcher in der׳ pfälzischen J'üdensch 0 f t aüsbricht und sehr erbittert geführt wirdi^ Die' Zahl der Juden' in der Pfalz ist׳ ziemlich "groß;''׳sie' betrug nach>cher Zählung im Dezember 1655 bei einer Gesammtbcvölkerüng von, tz87>334 Einwohnern 14,882 Seelen, die namentlich, in den Cantonen Grünstadt, Landau und Bergzabern zahlreich wohnen , ׳ während der . CaMn Hornbach gar keine und der Canton Landstuhl bloß 5 Mtsche Bewohner hat. Ihre Cultusverhältnisse sind durch eine Verordnung vom 27 . Januar 4854׳ geregelt. Darnach muß jeder Jude einer Cultusgemeinde angehören,, deren Bildung ünd Austösung jedoch nur den -Land- Commissariaten zustcht. Sämmtliche Judengemeinden eines der vier Gerichtsbezirke bilden einen Rabbmatsbezirk. ׳Der.eben ausgebrochene Streit/ ist, wie überhaupt -die .meisten Kirchenstreite, ein Kamps zwischen den Gemeinden , und der geistlichen Obrigkeit , hier also den 4 Bezirksrabbmern. Letztere hatten, da bisher in den verschiedenen israelitischen Gemeinden . hinsichtlich des Gottesdienstes verschiedene Gebräuche herrschton,. :eine ,für:;feie:^gaitje Pfalz gültige Synagogen- und Gebete-Ordnnng entworfen .und nach erfolgter Wegierungsgenehntigung . den Synagogen- Ausschüssen und Gemeinden. zr;v Annahme vorgelegt. Bei vielen derselbem fand die neue Ordnung jedoch den heftigsten Widerstand, nicht' etwa, weil deren Inhalt oder Tendenz Anstoß erregt hätte, sondern man bestritt bloß die Competenz der Rabbiner, die Initiative in dieser Sache zu ergreifen.., So kam es, daß der Entwurf sogar in solchen Gemeinden ab gelehnt wurde, wo die wesentlichsten Bestimmungen desselben, die durch ihn nun allgemeine Geltung erlangen sollten, längst eingeführt sind. In Folge dieses Zwistes herrscht in der Judenschaft eine ziemliche Aus- : Regung, und der Rabbinatsentwurf wird voraussichtlich das Schicksal ‘ mancher Entwürfe von obersten Kirchenbehörden in den letzten Jahren theilen. (Nürnb. C.) Sternberg, im Dezbr. 1857. In der Sitzung des Landtags kam der Vortrag des Vorstandes der Judengemeinde Parchim, daß den jüdischen UnLert Hanen Mecklenburgs die bürgerliche Gleichberechtigung mit den Christen gewahrt werde, zur Erörterung. Der Vorstand motivirte dieß in einem längeren Prornernoria, wies darauf hin, wie den Juden eine solche Gleichstellung schon 1813 und 1848 durch die Regierung und die Grundrechte, sowie 1847 durch den Land-!tag selbst zugesprochen sei, wie sie aber noch heute nicht in den Besitz Derselben gelangt, wie sie alle Steuern mit tragen müßten , es ih-;nett aber verwehrt sei, nur eine kleine Scholle des Landes die ihrige;ju nennen. Bei der Debatte wurde einerseits darauf htngewiese.lt, daß schon so oft den jüdischen Einwohnern solches versprochen, und es daher der Gerechtigkeit entspräche - ihnen die-Gleichstellüng der Rechte mit den! Christen zu gewähren. Bon städtischer Seite suchte man die Sache so