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Jeschurun · 1858-02-01 · Heft 5 (Februar 1858) · p. 270

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Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 5 (Februar 1858)
Article
Deutschland : Hannover, Dezember 1857 [Nachricht]
Date
1858-02-01
Page
270 (sequence 1)
Language
German
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׳ Hannover. Dezember 1857. ^Augenblicklich weilt hier der bekannte jüdische Reisende Benjamin aus der Moldau, welcher Syrien, Pa-- lästina, Armenien, Persien, - Mesopotamien bis zur chinesischen Grenze, dann die Nordküstenländer Afrikas-,- sowie die meisten europäischen Länder besucht hat. Derselbe hat interessante Erfahrungen und Beobachtungen gemacht,- und wird jetzt die Ergebnisse seiner letzten Reise veröffentlichen.?- ׳־ ■!־' ־ ■ , ׳: Zur- Freude der Gemeinde, sowie der unter dem hiesigen Landrabbtnate stehenden Landdrosteien befindet sich unser Herr Dr. Meyer, nachdem er mehrere Jahre in hohem Grade leidend gewesen, nach seiner diesjährigen Badereise, sehr wohl, und dürfen-wir erwarten, daß durch dessen energisches (durch kein, körperliches Leiden mehr behindertes) Wir-: fett, frischeres Lehm in die Schulen komme nnd manche heilsame Umge- ,staltung in den Verhältnissen vorgenommen Werde. -- ' Frankfurt a,'M., 25. Januar 1858. Indem wir im Begriff find, unser Blatt in die Presse zu geben, erhalten wir die Pfälzer Zeitung vom 26. Dezember, 8. und 13. Januar und ersehen daraus , daß wir in der That die Vorgänge hinsichtlich der von den-Be-׳ zirksrabbinern der Pfalz beabsichtigten neuen Synagogen- und Gebete- Ordnung in dem betreffenden Artikel unseres heutigen HaupiblatteS völlig richtig beurtheilt. Mit aufrichtiger Freude begrüßen wir aber in diesen Berichten zugleich die Wahrnehmung, daß in den jüdischen Gemeinden der Pfalz der rechte Sinn und das richtige Bewußtsein der hohen Be« deütung dieser widerrechtlichen Vorgänge laut zu werden beginnt unv. daß alle Hoffnung vorhanden sei, es werde dieses Bewußtsein sich ciue solche Geltung erringen , daß eben diese an sich beIlagenswertheu Borgange nur dazu beitragen werden, der religiösen Selbstständigkeit und Gewissensfreiheit der jüdischen Religionsgemeinden. und der religionsgeschlichen Aufrechthaltung ihrer Heiligthümer den unantastbaren Boden des Rechts und der Gesetzlichkeit aufs neue zu sichern. Wir lassen Hier, aus dem heutigen Fr. Journ. einen der Nürnb. Corresp. entnommenen Art. vom 17. Jan. folgen, und bemerken nur, daß, wenn es in demselben heißt, die Bezirksrabbiner hätten die von ihnen entworfene Synazogen- und Gebete-Ordnung nach erfolgter Regierunasgenehmigung den Synagogen - Ausschüssen und Gemeinden zur Annahme vorgelegt, dies wohl einer Berichtigung bedürfe. Ein uns vorliegender Artikel der Pfälzer Zeitung Nr. 10 vom 10, Jan. sagt ausdrücklich: So weil uns. das Verfahren der Herren Rabbiner in dieser Sache bekannt ist, sandten sie ihre neuen Ordnungen überall nur an die Vorstände, um solche anzunehmen und zu pnblicireu, nirgends aber mit einer Aufforderung, sie der Gemeinde zur Entscheidung vmznlegen; ja, es geschah dieses nicht einmal an den Sitzen der Herren Bezirksrabbiner, wo sie es um: so leichter hätten veranlassen können, als sie dort Mitglieder der Synagegen-Ausschüsse sind. 7

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