Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1858)
- Article
- Schweiz : Aus der Schweiz [Nachricht]
- Date
- 1858-01-01
- Page
- 218 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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218 Nordamerika selbst genießen. Ihre Absicht geht darauf hinaus, die Vereinigten-Staaten-Regierung zu einer Intervention bei der Eidgenossenschaft in dem Sinne und zu dem Zwecke zu veranlassen, daß die in verschiedenen Cantonen bezüglich der Israeliten noch bestehenden Gesetze in dem Sinne einer vollständigen Gleichstellung mit den in Amerika gültigen Gesetzen abgändert werden. Die betreffende Klage erscheint keineswegs unbegründet, wenn man bedenken will, daß in Folge des Vertrags natürlich schweizerische Israeliten in Nordamerika die Vortheile ver amerikanischen Gesetze genießen, umgekehrt aber nordamerikanifche Israeliten bei ihrer Niederlassung in der Schweiz nur dieselben Beschränkungen Umtauschen würden, denen ihre Glaubensgenossen hier unterliegen. Die Klage ist übrigens ist nicht neu; es wurde auf dieses Verhältnis schon früher bei der Berathung des. Vertrags aufmerksam gemacht. (F.Ä.) Anzeige. Me Nnterrichtsanstalt der israelitischen Neligions- Gesellschaft hierselbst sucht zum nächsten Frühjahr noch einen Lehrer mit akademischer Bildung für die höheren Klassen und einen zweiten für die Elementarklassen. — Beide müssen mit entsprechendem, gründlichem, jüdischen und allgemeinen Wissen eine tüchtige - Lehrfähigkeit und einen acht religiösen Charakter verbinden. — Der sixe Gehalt des Ersteren wird 800 fl. bis 1000 fl. betragen, der des Zweiten 600 fl. — Reflectirende werden ersucht, sich baldmöglichst unter frankirter Einsendung ihrer Zeugnisse an den Rektor der Anstalt, Hrn. Rabbiner Hirsch Hierselbst, zu wenden. Frankfurt a. M., den 30. November 1657. Der SchuLrath. S aca n z. Die bisherige Religionsschule in Lübeck soll mit'obrigkeitlicher Genehmigung demnächst in eine Anstalt, welche mit dem hebräischen Unterrichte auch den in den deutschen Schulwissenschaften verbindet, erweitert werden. Von den beiden hiefür anzustellenden tsr. Lehrern wird jeder mit einem Gehalte von mehr als 200 Thlrn. pr. Cour, honorirt, welche Summe für denjenigen, der zugleich die Vorbeier- und Schächterfunktion mitzuübernehmen geeignet ist, bis 300 Thlr. pr. C. erhöht werden kann. Deutsche Seminaristen, oder sonst in diesem Fache hinreichend befähigte und wohlgewandte Lehrer von religiösem Charakter, wollen sofern sie auf eine dieser Stellen reflektitren, ihre Anmeldung mit der Angabe ihrer erlangten Ausbildung und ihrer bisherigen Praxis ungesäumt an den isr. Schulvorstand dahier einsenden, und zugleich bemerken, wann ehestens sie einer event. Berufung folgen können. Lübeck, im Monate )15618 כסל. Druck von Neinhold Batst. -- Redakteur: Rabbiner Hirsch in Frankfurt am Main.