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Jeschurun · 1857-12-01 · Heft 3 (Dezember 1857) · p. 163

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 3 (Dezember 1857)
Article
Deutschland : Frankfurt [Nachricht]
Date
1857-12-01
Page
163 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Vierter Jahrgang. Erstes und zweites Beiblatt zum Syemberhest. Ausgegebcn den 1. Dezember 1857. Zn dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Deutschland. Frankfurt, 21. Novbr. Für die auf den 24. d. angesetzte öffentliche Sitzung unseres gesetzgebenden Körpers find mehrere, die hiesigen Verfassungsverhältnisse betreffende Anträge von Mitgliedern angekündigt. Einer derselben, von Hrn. Dr. Friedleben ausgehend, bezweckt ״Erweiterung der staatsbürgerlichen Rechte der israelitischen Bürger", ein anderer desselben Mitgliedes ״Einführung eines Handels- und Gewerbe-Gerichts". (F. I.) W e i l b u r g, 18. November. Der -katholische Pfarrer Noll dahier hat dem Hauptmann v. Ziegesar (über dessen wackeres Auftreten gegen die intoleranten Reden dieses Geistlichen wir im Beiblatte zum 1. September berichtet) in seinen von Berlin ihm zugesandten Ehrenbecher Wermuth gießen wollen; er hat, als sich kaum die Kunde dieser Auszeichnung verbreitet, gegen Herrn v. Ziegesar auf Grund der Rede, welche dieser mit Rücksicht auf des Pfarrers mehrfach in diesen Blättern besprochene intolerante Grabrede vor seiner Compagnie gehalten, bei dem Militärgerichte eine Klage wegen Ehrenkränkung eingereicht. Es konnte dem Hrn. v. Z. sowie allen Freunden der Wahrheit nur erwünscht sein, daß der Pfarrer N. der Wahrheit einen Dienst geleistet und durch seine Klage Gelegenheit gegeben hat, den Sinn jener kathol. Grabrede gerichtlich festzustellen, da man sich zu einer öffentlichen Widerlegung der über diese Sache in den exclusiv katholischen Blättern verbreiteren schmähenden und läugnerischen Artikel unmöglich herablassen konnte, klar und deutlich erwiesen worden, daß er die erwähnten, von ihm geläugneten Worte, den Juden sowie den getauften und ungetansten Heiden (worunter man die Protestanten und die Heiden verstand) sei der Himmel verschlossen, allerdings dem Sinne nach gesprochen hat. Weitergehende Aussagen der Zeugen wollen wir aus Schonung für den Geistlichen hier verschweigen. Hauptmann v. Z. ist heute, wie von Anfang an vorauszusehen, von dem Gerichte einstimmig freigefprochen

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