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Jeschurun · 1857-09-01 · Heft 12 (September 1857) · p. 654

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 12 (September 1857)
Article
Deutschland : Weilburg [Nachricht]
Date
1857-09-01
Page
654 (sequence 2)
Language
German
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Lebenswandels befleißigen; er soll wohl bedenken, daß die ׳Religion in schweren Lagen seine Stütze sein wird. Die Kirche, zu welcher er gehört, soll er besuchen. Soldaten verschiedener Confessonen sollen sich ihres Glaubens wegen nicht entzweien; Spöttereien über religiöse Geörauche dürfen nie Vorkommen." Darauf fuhr er fort: ״Ich habe Euch versammelt und diesen §. des Gesetzes vorgelesen, weil gestern der Pfarrer auf dem Kirchhofe gesagt, die Juden kämen nicht in den Himmel (die Heiden gehen uns hier nichts an); ich will Euch warnen, daß Keiuer sich erlaubt, den Juden N. der Compagnie in irgend einer Weise wegen seiner Religion zu verspotten oder ihm zu sagen, er käme nicht in den Himmel. Wer sich das untersteht zu sagen, der erhält 4 Tage scharfen Arrest, mag's auch der Pfarrer auf dem Kirchhofe gesagt haben. Ihnen (zu dem Israeliten gewendet) sage ich, Sie kommen in den Himmel, wenn Sie ordentlich und brav bleiben. Dem Schurken aber bleibt der Himmel verschlossen, welch Standes und Glaubens er auch sei״" Die Rede des Kriegsmannes in der Caserne soll bei den Soldaten mehr Glauben gefunden haben, als die des Mannes im Friedenskleide auf dem Acker des Friedens. Der Jude N. aber ist: gutes Muths und meint, feine Religion sage dasselbe, wie die seines Herrn Hauptmanns. (F. I.) BölMen. Der Bürgermeister des Gemeinde-Amts M. in Böhmen hat decretirt, daß der Handel am Sabbath den Israeliten zu untersagen sei (im völligen Gegensätze zu dem Inhalte des Hof-Dccrets vom 5. Januar 1782), während das Bürgermeisteramt zu Bischofteinitz in Böhmen dem dortigen praktischen Arzt Dr. W., weil er Israelit ist, die Befähigung bestreitet, durch Niederlassung daselbst das Heimathrecht zu erwerben. Moldau. Man versichert, der Kaimacam der Moldau hätte vor Kurzem den Inden eine Contribution von 100,000 Dukaten auserlegt. Das Bemerkenswerthe bei der Sache ist, daß die Juden der Moldau österreichische Unterthanen sind, und daß diese Maßregel, weit entfernt als eine Verlktznng und Beleidigung von Oesterreich ausgenommen zu werden, mit Zuziehung des österreichischen Consuls gefaßt wurde. Die Juden zuerst unzufrieden damit, und geneigt, diese außerordentliche Steuer zu verweigern, hätten zuletzt den Vorstellungen nachgegeben, die man ihnen über die bedrückenden Folgen gemacht hatte, welche eine Bereinigung der Fürstentümer für sie haben werde. Man überzeugte sie, die unausbleibliche Folge dieser Vereinigung wäre der Verlust ihrer Stellung als österreichische Unterthanen und die Vorbereitung ihrer gänzlichen Aus-- schlicßung aus dem Lande. ' Journal des Debats. RuMand. * Nach dem H. C. leben im russischen Kaiserreiche 189,860 jüdische Familien. Wenn man bedenkt, was diese große Anzahl jüdischer Seelen Alles Herstellen, in welcher Blüthe Vas ganze jüdische Leben dort

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