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Jeschurun · 1857-08-01 · Heft 11 (August 1857) · p. 595

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 11 (August 1857)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1857-08-01
Page
595 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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595 der Jugend haben die Israeliten durch befugte Privatlehrer zu sorgen, und es bleibt denselben unbenommen, zu diesem Ende in Orten, lvö sie in größerer Zahl beisammen wohnen, israelitische Privatreligionsschulen ms Leben zu rufen. Die Matrikelführung über die GeburtS-, Traurmgs und Sterbefälle der auf dem flacheu Lande in Nieder'österreich sich aufhallenden Israeliten ist von den auswärtigen Cultusgemeinden, wohin sie gehören, wie bisher zu besorgen. Die Errichtung von israelitischen Leichenhöfen ist an jenen Orten zu gestatten, wo eine unbedingte Nothwendigkeit dazu vorhanden ist. Wien, 24. Juli. Gemäß einer provisorischen Verfügung die jüdischen Gemeindeverhältnisse in Niederösterreich betreffend, ist gegenwärtig, da die definitive Regelung der bürgerlichen und politischeu Rechtsverhältnisse der Juden in Oesterreich noch Gegenstand legislativer Berathungen ist, die Bildung neuer israelitischer Cultusgemeinden nicht für zulässig erkannt-worden; wo deren bestehen, sollen sie ungestört bleiben. Die Errichtung von israelitischen Begräbnißplähen soll an jenen Orten, wo die unbedingte Nothwendigkeit dazu vorhanden ist, gestattet werden. Der zum Geschäftsträger der Pforte am Hofe zu Neapel ernannte, bisherige Botschaftsrath am Wiener Hofe, Herr Dr. Spitzer, ist von Konstantinopel hier eingetroffen und begibt sich demnächst in Begleitung des hiesigen türkischen Botschafters auf seinen Posten nach Neapels — Herr Dr. Spitzer ist Jude, aus Nikolsburg in Mähren gebürtig, und war früher Leibarzt des gegenwärtigen Sultans. Berlin, 30. Juni. Im vorigen Jahre ist in den öffentlichen Blättern die Ausschließung der jüdischen Studenten der Medizin von der bei der medizinischen Fakultät der hiesigen Universität alljährlich stattsindende Bewerbung um die sogenannte ״kleine Prämie" vielfach besprochen worden. In diesem Jahre sind, wie der ״D. A. Z." berichtet wird, die jüdischen Studenten zwar nicht von der Bewerbung zurnckgewiesen worden, wohl aber forderte, wie man jetzt erfährt, der derzeitige Decan der medizinischen Fakultät, Professor Ehrenberg, alle Bewerber auf, unter ihrer Arbeit die Religion anzugeben, zn der sie sich bekennen. Derselbe fügt weiter noch eine Erklärung in dem Sinne hinzu, daß die Geldsammlung für die Preisbewerbung innerhalb der Landeskirche geschähe. Es scheint demnach der Zweck der geforderten Angabe über die Religion zu sein, diejenigen Preisbewerber, welche sich nicht zur allgemeinen Landeskirche bekennen, zwar nicht von der Prämienarbeit, wohl aber von der Fähigkeit, eine Prämie erhalten zu können, nach wie vor ausschließen zu wollen. Wir kennen die Gesetze der Landeskirche nicht, würden es aber sehr bedauern, wenn es derselben zuwiderliefe, ein Verdienst von Nichtchristen zu belohnen. Unserer Ansicht nach wäre es jedenfalls zweckmäßiger, bei der Zuerkennung 35

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