Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 11 (August 1857)
- Article
- Deutschland : Prag [Nachricht]
- Date
- 1857-08-01
- Page
- 594 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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594 richte die verdiente Zurechtweisung wegen Unterstützung confessioneller Zwistigkeiten zu Theil geworden. Wien, 17. Juli. Das ״Oesterr. pädagogische Wochenblatt" und nach ihm das Organ einer extremen religiösen Richtung sprachen sich kürzlich über die Frage aus, ob man Kinder mosaischer Confession in bürgerliche Schulen zulassen soll. ״Die jüdischen Schüler", heißt es daselbst, ״sind uns katholischen Lehrern in Wien fast gleichbedeutend mit Ruhestörern. Ausnahmen kommen wohl vor, sind aber immer seltener, am seltensten bei den eigentlichen Wiener Juden, dann aber um desto erfreulicher, und werden anerkannt und belohnt". Das ״Wochenblatt" tadelt an den jüdischen Kindern ״das eckelhafte Aeußere, ihre Bosheiten, Neckereien und Verläumdungen", und beantragt daher, ״dort, wo mehrere Juden in einer Classe sind und ihr Betragen Störungen verursache, dieselben auf eine besondere Bank zusammenzusetzen". Man hat nun von competenter Seite die nöthigen Erhebungen über das Verhalten der in den hiesigen Volksschulen aufgenommenen Schüler gepflogen, worüber die ״Presse" Folgendes mittheilt: Es liegen zehn Zeugnisse von den Leitern der besuchtesten hiesigen Volksschulen vor, die sich insgesammt über das Wohlverhalten und die Fortschritte ver israelitischen Kinder in der anerkennendsten Weise aussprechen. So haben von den 45 jüdischen Schülern der k. k. Normal-, Haupt- und Unterrealschule St. Anna 14 die Borzugsclasse, nur ein einziger die zweite, alle, übrigen die erste Fortgangsclasse erhalten. Noch günstigere Ergebnisse werden von Seilen der dirigirenden Oberlehrer 7 anderer berichtet. Aus ihren Zeugnissen ergiebt sichdaß die Mehrzahl der diese Schulen besuchenden jüdischen Kinder einen sehr guten Fortgang, einen sehr fleißigen Besuch und ein ganz entsprechendes Betragen an den Tag legte, und daß entgegengesetzte Erfahrungen vereinzelte Ausnahmen sind. —■: Wir vernehmen, daß das Cultusministerium vor Kurzem einige Grundsätze festgestellt, nach welchem die Cultusverhältnisse der Israeliten auf dem flachen Lande in Niederösterreich in Hinsicht des israelitischen Cultuswesens bis zur definitiven Regelung behandelt werden sollen: Nach diesen Grundsätzen soll die Bildung eigener israelitischer Cultusgemeinden vor der Hand nicht gestattet werden, weil die Frage des Aufenthalts auf dem flachen Lande erst mit der Entscheidung über die staatsbürgerlichen Verhältnisse derselben ihre definitive Erledigung finden wird. Dort, wo bereits israelitische Bethäuser bestehen, sollen dieselben provisorisch belassen werden, ohne daß aber deßhalb besondere Cultusgemeinden gebildet werden dürfen. An den übrigen Orten wird den israelitischen Familien- Häuptern im gesetzlichen Wege gestattet, einen häuslichen Gottesdienst unter Aufstellung der Thoräh abzuhalten, wenn die gedachten Familien- Häupter ihren in moralischer uno politischer Beziehung untadelhaften Lebens- Wandel Nachweisen oder durch Alter und Gebrechlichkeit gehindert sind, dem öffentlichen Gottesdienste beizuwohnen. Für den Religionsunterricht