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Jeschurun · 1857-07-01 · Heft 10 (Juli 1857) · p. 542

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 10 (Juli 1857)
Article
Deutschland. Berlin [Nachricht] / Schw. M.
Date
1857-07-01
Page
542 (sequence 2)
Language
German
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dern aus Galizien gebürtig, weßhalb dir preußische Regierung nichts für ihn wird thuü können. Die Geschichte machte in dem ansehnlichen Kreise, wohin gestern Abend die Nachricht ton dem Vorfälle auf zwei Wegen drang., nicht geringe״ Sensation. Pick ist als'Schriftsteller in den Stahl- Bunsen'schen Händeln anfgetreten, vorzugsweise gegen Stahl. (Schw. M. Marienwerder. In Bischofswcrder wohnt ein Gastwirth Hase, mosaischen Glaubens. Eines Morgens wird ihm hinterbracht, daß der Laternenpfahl vor seinem Hause mit einem Stück Schweinefleisch und einer Inschrift auf einem halben Vogen Papier -versehen sei: ״׳Koschere- Schweinefleisch zu haben beim Gastwirth Hase". Dieser hielt seine Re. lsgionSgebräuchc verspottet, und sandle die Anzeige der. Staat--Anwaltschaft ein. In Folge erhobener Anklage gegen die jungen Kaufleute F. und B wurde deren Thäterschaft festgestellt und gegen jeden derselben eine vierwöchentliche Gefängnißrafe wegen Verspottung von Gebräuchen der jüdischen Religion verhängt * Am 4. ׳Mai wurde die Sache in zweiter Instanz verhandelt. Die Vertheidigung, vertreten durch Herrn Rechtsanwalk Baumann, hob her׳ vor,-daß der erste Richter die Ausführung schuldig geblieben sei, welcher religiöse Gebrauch der Juden durch die Angeklagten verletzt sei; die Ge׳ bote in Mosis Buch. ei. Cap. 11, nur das Fleisch vvn Dhieren zu esteiW welche Wiederkäuen und gespaltene Klauen haben, namentlich also nicht zu essen das Fletsch der Kameele, Kaninchen, Hasen und Schweine und derer, welche Tapsen mach׳.n oder kriechen, seien nur sanitätspolizeiliche Vorschriften, hätten den Zweck gehabt, ein verkommenes, im tiefsten Schmutz t eben des Volk zu heben und zu bitten, und ständen in keiner Beziehung zum Kultus, wie die Speise-, Brot - und Sühneopfer. und die- Anspielung auf die Gewohnheit und- .Sine der Juden, jene veralte, ten, ihrer jetzigen Lebenslage nicht entsprechenden Vorschriften zu halten, fei keine Verspottung eines religiösen Gebrauchs derselben. Der Staats -Anwalt war mit den Richtern'derselben Ansicht unk wurde jeder der Angeklagten nur wegen groben Unfugs in eine Geld« ,strafe von lu D b.rbi.. genommen. < L slb. R u st l and. Warschau, t l. Juni. Mehrere Blätter hatten von der Barenistrung des jütischen Banquier Ft änkel erzählt Der ״Rort"!tolli dieselbe jetzt entschiedenin 'Abrede, da die russische Regierung weder AdelStitel hoch Adels rechte a 1t Israeliten verleihe. ^■«»»«8י8»«ו1יי»ייי1י י.. י-",«1■!!,1■! ׳ . f)«g(ffaftett der AsedaItion. Die Arohiv<*rt Israelites find uns flit mehreren Monaten nicht zugekommen. Wir ersuchen - um regelmäßige Zusendung. Dr i'J von Arischst- Bstst. - Rahdrner Hirsch irr Frankfurt qm

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