Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1857-02-01 · Heft 5 (Februar 1857) · p. 269

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 5 (Februar 1857)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1857-02-01
Page
269 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2932754-2932835-2932841--02353-2940791
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

269 Noch nicht vorgerückt: die Gemeinde setzt vielmehr die Verwahrung gegen die ihr gewordene Zumuthung fort (sie hat sich, wie verlautet, direct an die Gnade des Kaisers gewandt), und zwar nicht bloß aus principiellen, sondern auch aus materiellen Gründen. Die israelitische Gemeinde läßt übrigens ein neues großartiges Gotteshaus aufbauen, für welches Dr. Jellinek aus Leipzig als Prediger berufen wurde. Dann hat .sich,der bisherige jüdische Friedhof als zu klein erwiesen und muß mit großen Kosten erweitert werden. Aus der vorhin angeführten Ansprache des Herrn Mannheimer an die Generalversammlung des C11evr&-Kackmella-Vereins haben wir jedoch gern ersehen, daß allerdings die Gemeinde ihre Verwahrung gegen die ihr aufgetragene Errichtung einer eigenen Volksschule nur aus prinzipiellen Gründen fortsetzt, ״weil sie in der Aus- ״schließnng aus den öffentlichen Schulen, die diese Zumuthung in sich ״saßt, eine Kränkung ihrer natürlichen Rechte, ihrer Würde und ihrer ״geistigen und sittlichen Interessen sicht." So gerechtfertigt aber eine solche Verwahrung auch aus diesem Gesichtspunkte erscheint, so sehr dürfte es doch zu bedauern sein, daß sich diese Verwahrung nicht eben nur auf diese Ausschließung aus den öffentlichen Schulen beschränkt, daß man vielmehr um der Abwehr dieser Ausschließung willen zugleich die Errichlung einer Anstalt zurückweist, zu deren Herstellung einer jüdischen Gemeinde wie die zu Wien, die gegenwärtig bereits über 25,000 Seelen zählt, und die allen andern Gemeinden des großen Reichs als Muster voranzuleuchten hätte, die Anregung wahrlich nicht erst von dem Diktate der Negierung kommen sollte! - Schneidemühl, 12. Januar» Die hiesige jüdische Gemeinde (wird der ״Pos. Ztg." geschrieben) hat aus Rücksicht auf die Theuerung, welche jetzt noch nicht gänzlich geschwunden, das Gehalt ihres Predigers, des Kantors und der drei Lehrer bedeutend erhöht. Diese Mehrausgabe beschloß die Gemeinde, nachdem die Negierung erklärt, daß die Ordnung solcher Gegenstände Sache der Gemeinde sei, durck die Er- Höhung der Krupke zu decken, einer Abgabe, welche die Fleischer für jedes Stück Vieh erlegen müssen. Diese wollen sich der Anordnung nicht fügen und haben aufgehört zu schlachten. Wie die Angelegenheit enden wird, steht noch dahin. Schwerin, im Dez. Die I u d e n f r a g e tritt jetzt auch in unfern Ständeversammlungen hervor. Seit 1848 haben die Juden das Bürgerrecht in den Städten erworben und damit das davon unzertrennliche Recht, Grundstücke zu erwerben. Seit einiger Zeit wird ihnen die Aus- Übung dieses Rechts auf Negierungsbefehl versagt, weil nach A. 377 des Landesvergleichs Juden keine liegenden Gründe in Mecklenburg besitzen dürfen. Die Städte haben hiergegen protestirt, sogar das Oberappellationsgericht hat gegen die Negierung erkannt und die Erwerbung von Grundstücken als einen Ausstuß des städtischen Bürgerrechts bezeichnet. Die Stände haben nun am 2. Dezmbr ein Comitee niedergesetzt, welches die Angelegenheiten prüfen und darüber berichten soll, und die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.