Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1857-01-01 · Heft 4 (Januar 1857) · p. 216

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 4 (Januar 1857)
Article
Deutschland : Posen [Nachricht]
Date
1857-01-01
Page
216 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2932754-2932835-2932840--02278-2940700
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

216 gericht zu Berlin, festgestellt, und sonach nur ein limitirtes Votum ihm zugestanden, keine Eidesabnahme gestattet re. Er ist der 2. Abtheilung des Kreisgerichts für Sachen der rechtsstreitigen Gerichtsbarkeit zugetheilt worden. Wien, 1. Jan. Ein Gesetz, die staatsbürgerliche Stellung der Israeliten betreffend, wird mit Nächstem erwartet. Bekanntlich waren die Äuoen in Oesterreich seit dem Toleranz-Patente Kaiser Josephs II. geduldete Unterthanen und genossen als solche bürgerliche Rechte, insofern das Gesetz nicht eine Ausnahme machte. Diese Ausnahme war jedoch oft weiter als die Regel, und man kann ohne Uebertreibung behaupten, die Israeliten Oesterreichs waren bis vor dem Jahre 1848 die Parias der christlichen Gesellschaft. Das Nivellirungssystem des Sturmjahres überschüttete Juda mit einer Fluth bürgerlicher Freiheit und Gleichheit, aus welche jedoch bald eine Ebbe folgte. Ein kaiserliches Patent verbot den Juden den Ankauf und Besitz von Grund und Boden, vor dem Gesetze jedoch sollte der Jude seinem christlichen Bruder gleich gehalten werden, bis diese offene Frage durch ein organisches Gesetz werde geregelt werden. Dieses vielverheißende Gesetz , soll nun mit Nächstem erscheinen. Wie verlautet, sollen die Israeliten einzelner Kronländer Grund und Boden unter gewissen Beschränkungen erwerben dürfen, andere jedoch davon gänzlich ausgeschlossen bleiben. (H. N.) Frankreich. *** Paris, den 11. Jan. Unsere oberste geistliche Behörde fährt fort, den israelitischen Gläubigen auf eine bisher in jüdischen Kreisen unerhörte Weise den neuen Glauben an ihre geistliche Suprematie und an die unantastbare Heiligkeit selbst der Diktate ihrer unschuldigsten ״vertraulichsten Unterhaltungen" einzuiwpfen. Hat man es nicht ihren Artikeln wiederholt mit himmelwärts gehobenen Augen entgegen betheuert, die Conferences rabbiniques seien bei Leibe keine Synode, seien nichts als entretiens, pure vertrauliche Besprechungen gewesen, nichts weiter! Und siehe, Herr Bloch, Redakteur des Univers, seit 15 Jahren employe iw Bureau des Consistoire central, hat es gewagt, in seinem Journal anderer Meinung als seine sich unterhaltenden Chefs zu sein und muß nun diese seine Kritik jener rabbnüschen ״Tischreden" mit dem empfindlichen Verluste seiner Stelle büßen. Wahrlich, nicht daß solche Dinge geschehen, ist das Bedauerlichste, daß sie geschehen können, ist der größere Jammer, daß es keine öffentliche Meinung gibt, vor der man zurückzuschrecken hat und die mit einem Schrei der Entrüstung solchen Vorgängen begegnen müßte. Herr Bloch, der Familienvater, kannte sicherlich seine Chefs, und um so anerkennenswerther ist die Selbstständigkeit, die er sich in seinem Unheil bewahrte und wofür er nun mit dem Verluste seiner Existenz so hart getroffen ist. Mögen die Sympachien des jüdischen französischen Publikums, die er in vollem Maße

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.