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Jeschurun · 1857-01-01 · Heft 4 (Januar 1857) · p. 213

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Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 4 (Januar 1857)
Article
Frankreich : Paris [Nachricht]
Date
1857-01-01
Page
213 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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213 Frankreich. Paris, 22. Dezember 1856. Worauf Sie in Ihren Artikeln über die hiesige Rabbmer-Conferenz warnend hingewiesen, stellt sich immer lmehr und mehr in trauriger Wirklichkeit heraus. Wir gehen einer volbettbeten Hierarchie entgegen, und womit wir in den dunkelsten Zeiten des Mittelalters — Dank dem Licht und Freiheit pflegenden Strahle der Thorah — verschont geblieben, ein jüdisches Groß-Jnquisitoriat, damit sollen wir unter der Sonne des erleuchteten neunzehnten Iahrhunderts beglückt werden. Schon ist es gefährlich einer anderen religiösen Meinung als das Central-Consistorium zu huldigen. Schon wird es ein Verbrechen seine gewissenhafte religiöse Ueberzeugung zu äußern. Schon sollen die von der Conferenz abgegebenen Decisionen,. — ״die doch rein nur confidentieller ״Meinungsaustausch" sich ״unterhaltender" Rabbinen sein, und bei Leibe nicht die Kraft gefasster ״Synodal-Beschlüsse" haben sollten, — die einzige geltende Norm im Lande sein, nach welchen sich alle Rabbins und Grands Rabbins bei ihren abzugebenden religionsgeschlichen Entscheidungen zu richten haben. Schon wird die Meinung der Conferenz-Majorität, die bei Leibe nicht, wie Sie die Kühnheit hatten zu äußern, einen Terrorismus gegen ihre dissentirende Minorität hat üben wollen, für diese Minorität zu einem Strick gedreht, der ihre Freiheit knebeln und zu einem Schloß gemacht, das ihnen den Mund verbieten soll. Die Rabbinen, welche die Kühnheit gehabt, auf die an sie von der ״Commission des Conservateurs" gerichteten Anfragen im Sinn der dissentirenden Minorität zu antworten, sind von dem Central-Consistorium in ihren resp.Bezirken wie Schulbuben vor die Bank gefordert und für ihre Vermessenheit, anderer Meinung als die Conferenz zu sein, tüchtig abgekanzelt worden. Es verlautet, daß in diesen oberherrlichen Verweisen unsere geistliche Oberbehörde gerade zu mit der Religion selbst identifieirt, die von den orthodoxen Rabbinen erfüllte Gewissenspflicht als eine Versündigung gegen den ihren geistlichen Collegen und Obern schuldigen Respekt, und dieses wieder als eine Versündigung gegen die Religion selbst begriffen werden soll. Selbst der Herr Lambert, Grand Rabbin zu Metz, der greise Lehrer des jungen Chefs unseres Central- Consistoriums soll nicht verschont geblieben sein! Leider hat diesesmal der Herr Ulm ann keine Laienfeder gefunden, die, wie Ihnen, statt seiner feinem greisen Lehrer ״die Leetron zu ertheilen" übernommen. Der greise Lehrer mußte sichs gefallen lassen, die ״Lektion" aus den Händen seines Schülers selbst hinzunehmen. Das ist aber noch nicht Alles. Wie Ihnen schon unsere Journale berichtet, nimmt man eine Purifieirung der Departemental-Consistorien vor. Namentlich sollen aus dem der Richtung unseres Central-Consistoriums mißliebigen Consistorium des Oberrheins die orthodoxen Mitglieder ausgeschieden und durch den Central-Consistoriellen Tendenzen geneigtere ersetzt worden sein. Die Art und Weise, wie diese Wahlen vollzogen,

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