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Jeschurun · 1857-01-01 · Heft 4 (Januar 1857) · p. 209

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 4 (Januar 1857)
Article
Briefe des Hernn B. Gradis in Bordeaux
Date
1857-01-01
Page
209 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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4. Brief des Herrn B. Gradls in Bordeaux. 209 Talmud gegenüber eingehen zu wollen, wird jedenfalls die Bemerkung gestattet sein, daß die in! Berichte aufgeführten Veränderungen, wenngleich an sich vielleicht von geringerer Bedeutung, durch ihre Zahl und vor Allem als erster Schritt zu einer kühneren und umfassenden Reform bedeutungsvoll und wichtig sind. Es giebt keine Seite unseres Gottesdienstes, die nicht von ihnen berührt oder getrübt werde. Bis jetzt haben die Grands Rabbins nicht das Recht gehabt, an den Gebräuchen, Gewohnheiten, dem Ritual, dem Gesänge und den äußern Formen des Cultns etwas zu verändern. Eine ״Conferenz" hat nicht das Recht zu entscheiden und zu dekretiren, zu beschließen und zu befehlen. Die Conferenz hat ihre Beschlüsse nach einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Sie hat beschlossen sich alle 5 Jahre zu versammeln. Man muß also alle 5 Jahre auf neue Veränderungen gefasst sein/ die mit einem Mehr von ein bis zwei Stimmen beschlossen werden können. Der Leitung unserer religiösen und Kultusinteressen wird der Stempel einer steten Veränderlichkeit ausgeprägt. Seit den Zeiten des Grand Sanhedrin sind unsere organischen administrativen Gesetze fünf Mal, und jedes Mal wider unfern Willen, verändert worden. Beabsichtigt nian das Gebäude unserer Religion denselben Wandelungen zu unterwerfen? Auf diese Folgen war es nothwendig hinzuweisen, sei es für die Gegenwart, sei es für die Zukunft. Unser Cultus, bisher von Allen der einfachste, heiligste, älteste und unveränderlichste, ist im Begriffe der veränderlichste zu werden. Gestützt auf diese Erwägungen fordere ich als Minimum: 1) daß man die Rabbinerconferenzen, die eben so viele, durch unsere, die Nothwendigkeit einer solchen Institution nicht kennende Verfassung nicht berechtigte Concilien oder Synoden sein würden, alle fünf Jahre nicht erneuere; 2) daß man die Verwirklichung des Wunsches hinsichtlich der Verlegung der Ecole rabbinique von Metz nach Paris in instnitum vertage. Der Aufenthalt unserer jungen Leviten, die Hoffnung der Synagoge, in einer Hauptstadt, die der Sammelpunkt aller Zerstreuungen und Genüsse ist und bei jedem Schritte Gelegenheit zur Verführung darbietet, könnte nur verderblich sein. In Metz ward das Rabbinerseminar gegründet, zufolge den Bestimmungen

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