Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1856)
- Article
- Egypten : Alexandrien [Nachricht]
- Date
- 1856-07-01
- Page
- 568 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2932754-2932821-2932832--01757-2940043- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
s12 Cassel, im JurL Eine Eingabe der Israeliten zu, Fulda um Schutz in der Erhaltung der durch. Verfasssung und Gesetz erworbenen MatsdürgeMchen Gleichberechtigung, gleichwie eine ähnliche dev hiesigen Israeliten, WerwieS derPräsident, nachdem die von ihmgeMi§-Mm-, '/ftage, oh selbige wieder dem BeHtffungsausfchusi,... welcher ־ dieftn Gegen-? stand in seinem Berichte behandelt, oder einem hierzu bestellten, besonderem Ausschuß zu überweisen sei, keine Erörterung hervorrief, dem Versassungs-- ausschuM 11a l Len. Saluzzo. Es liegt uns ein Urtheil des Appelhofs zuTurm vor, das so wohl der Gerechtigkeit der Entscheidung als der Bedeutsamkeit des Kalles wagen allgemein bekamrt zu werden verdient. Wir geben dir Erzählung des Vorganges, welcher das Einschreiten des Gerichtes vev? Maßte. / Im Jahre 1853 war ein gewisser B. Lehrer in Saluzzo bei der Flucht eines M Jahre und 11 Monat alten Mädchens, seiner Schülerin,- behülfiich, unter dem Vorwände sie wolle zum Christenthum übergehen,, jedoch in der Absicht darauf mit ihr die Ehe einzugehen. Er brachte sie darauf zu den Katechismusschülern Ln Turin und von dort nach Pinerole^ Die Bestürzung und der Schmerz der armen Eltern bei dem Verschwinden ihrer einzigen Tochter bann man sich leicht denken. Sie verloren gleichwohl nicht den Muth, bemühten sich vielmehr sie aufzusuchen, fanden sie undbewirkten, daß die Flüchtige, als noch minderjährig, der elterlichen Ohhut zurück gegeben wurde. Das erlittene Unrecht sollte jedoch nicht unbestraft hingehen,. es würde eine Klage bei dem Gerichte in Saluzzo vorgebracht und klagte der Vater auf persönliche Bestrafung des B. und aus Ersatz des Schadens und der Kosten. Das Tribunal von Saluzzosprach, am 13. Dezember 1853 den Angeklagten frei. Der Vater ließsich jedoch dadurch nicht abschrecken verfolgte seine Sache beim Appelhof zu Turm von welchem nunmehr B. zu einem Monat Kerkerstrafe y zur entsprechenden Entschädigung des Vaters und in die Kosten verurthetlt worden. Wäuo. Isr.) Berichtigung. Im Machest (S. 440) ist der Spruch deS R. Gamaliel des. Aelteren, Aboth I, L6, irrthümlich auf dessen Enkel bezogen wordenweßhalb der dortige PaffuS zu streichen ist. Seite 484, Z. 4 u. statt eben T. aber. ״ ״ ,475 ״ 1״ 12 Christen ״ Chronist«». 4ß5, .0 ״ 4 r1 verzieh ״ verzeih. ״ ״ ,485 ״ ״ b \» Est ״ ES. if ״ ,486 ״ ״ 12 Copez .. Lopez. ״ ,486 10 0. w Eopez ,, Lopez.. ״ ״ -488 ן, 14 ff 9r Septer ״ Scepter^ ff 488, ,, ® n ״ ״ Verheißung ״ Verzeih »ng. ff ״ ,481 ״ ״ 2 n seinen wohlgemeinten Rathscht wohlgemeinten Rathschlage. U seine Druck von NUnhold Batst. — Redacteur: Rabbiner Hirsch in Frankfurt am Main